Full text : Bankpolitik

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II.  Oer  Geldmarkt.

Wettbewerb  aushalten  würden.  Auch  bietet  der  in  den  Formen  des
gold  exchange  Standard  heute  auftretende  Zwangskurs  einen  erheblichen ­
  Nachteil:  Er  ermöglicht  der  Notenbank  eine  Scheidung  zwischen
„legitimen"  und  „illegitimen"  Ansprüchen,  eine  Verweigerung  der
Goldhergabe  für  alle  nicht  der  Schuldzahlung  an  das  Ausland  dienenden ­
  Zwecke.  Manche  Autoren  haben  in  dör  dadurch  geschaffenen  Verhinderung ­
  der  Arbitrage  einen  großen  Vorzug  des  Zwangskurssgstems
erblickt;  aber  es  gibt  auch  andere  Zahlungen  an  das  Ausland  als  Schuldzahlungen ­
  und  Arbitragen.  Lin  Industrieunternehmen  hat  zum  Beispiel ­
  ein  Tochterinstitut  im  Ausland  und  will  dessen  Mittel  verstärken,
zum  Beispiel  weil  es  Kapital  für  Neuinvestitionen  oder  weil  es  Reserven ­
  in  kritischer  Zeit  braucht.  Vas  Unternehmen  benötigt  Gold
oder  Vevisen  und  beschafft  sich  eines  der  beiden  Zahlungsmittel  in  das
Ausland  (für  größere  Beträge  sind  Bankschecks  oder  Auszahlungen  nur
ausnahmsweise  verwendbar)  durch  Abhebung  von  Guthaben  bei  der
Notenbank,  die  es  entweder  selbst  oder  die  seine  Kreditbank  unterhält.
Ist  aber  die  Zentralbank  berechtigt  die  Guthaben  in  Noten  zu  zahlen
und  die  Einlösung  der  Noten  zu  verweigern,  so  fehlt  dem  Unternehmen
die  Möglichkeit  der  ausländischen  Filiale  zu  Hilfe  zu  kommen.  Eine
derartige  Prüfung  des  Zweckes  des  Auslandszahlungen  im  Linzelfall
ist  nur  in  Reichen  mit  relativ  nicht  bedeutendem  Auslandsverkehr,
starker  Abhängigkeit  der  Kreditbanken  vom  Zentralinstitut  und  Unempfindlichkeit ­
  der  Bevölkerung  gegen  Bevormundung  und  Kontrole
möglich.  Diese  Voraussetzungen  treffen  in  Oesterreich  und  Rußland
zu  —und  auch  dort  haben  die  Zentralbanken  in  ihren  Unterscheidungen
des  Zahlungszwecks  nicht  selten  fehlgegriffen.  Zn  England  aber  mit
seinen  Riesensummen  internationaler  Zahlungen,  seinen  unabhängigen
Kreditbanken  und  einer  auf  ihre  Selbständigkeit  stolzen  kaufmännischen
Bevölkerung  wäre  es  in  der  Gegenwart  undenkbar,  daß  die  Bank  von
England  —  etwa  so  wie  die  Oesterreichisch-Ungarische  Bank  —  bei
Goldhergaben  nach  dem  Zweck  fragen  würde.  Der  Zwangskurs  hätte
die  unerträgliche  Folge,  daß  die  Erlangung  von  Gold  von  dem  Gutdünken ­
  der  Notenbank  abhängig  würde.
Die  gleiche  Wirkung  der  Zentralisation  des  Goldes  wie  der  Zwangskurs ­
  würde  das  Ricardianische  Sgstem  erreichen,  das  die  Notenbank
nur  zur  hergäbe  von  Barrengold  verpflichtet,-  dadurch  würde  aber
der  beim  Zwangskurs  unvermeidlichen  Willkür  der  Notenbank  gesteuert ­
  und  internationales  vertrauen  in  vollem  Maß  gewährleistet
werden.  Dieses  Sgstem  scheint  vom  ökonomischen  Standpunkt  aus  die
Vorteile  der  Zentralisation  des  Goldes  mit  jenen  der  Freiheit  der
            
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