Full text : Bankpolitik

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II.  Oer  Geldmarkt.

der  Lank  von  England,  sondern  lediglich  zur  Vermeidung  der  Suspension ­
  der  Peelsakte  nötig,  vie  Bank  von  England  hatte  ihre  Noten  zur
Zeit  der  Intervention  bedeutend  besser  gedeckt  als  die  Bank  von  Krankreich, ­
  und  die  Notwendigkeit  einer  internationalen  Transaktion  lediglich
zur  Schonung  eines  uralten  Prinzips  kann  man  als  Schrulle  bezeichnen.
In  Epochen  politischer  Ruhe  wäre  ein  Rediskontoerkehr  zwischen  den  Notenbanken ­
  wohl  nicht  so  selten  wie  in  den  letzten  Jahren.  Diese  Nreditgewährung
  ist  aber  sowohl  der  Zeit  wie  dem  Betrag  nach  beschränkt,  kann  bei  umfassenden ­
  Paniken  nicht  wirksam  angewendet  werden  und  ist  namentlich
bei  beabsichtigter  Einführung  des  Zwangskurses  ausgeschlossen.  Eine
Gegenüberstellung  der  Vorschläge,  die  in  der  Hochblüte  des  Liberalismus ­
  gemacht  wurden  —  Errichtung  von  Filialen  der  Notenbanken
im  Nusland,  damit  dort  die  Noten  zirkulieren  könnten,  gegenseitige
Verständigung  über  die  Bankrate  —  gegenüber  den  schüchternen  Anregungen ­
  der  Gegenwart  wegen  Herbeiführung  eines  internationalen
Giroverkehrs  zeigen  deutlich  die  Entwicklung  zur  nationalen  Abschließung,
  in  der  sich  das  Notenbankwesen  befindet.
52.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbantrgesetze.  Lin  internationaler ­
  vergleich.
Auf  die  (Organisation  und  Geschäftstätigkeit  der  Notenbanken  hat
die  Gesetzgebung  entscheidenden  Einfluß  genommen.  Oie  folgende
Uebersicht  vergleicht  die  Normen  beiden  für  den  internationalen  Verkehr
wichtigsten  Instituten:
a)  Gründungszeit  und  Nonzession:
Reichsbank:  Seit  1.  Januar  1876  (aus  der  preußischen  Bank
hervorgegangen).  Notenprivileg  durch  Bankgesetz  vom  14.  Nlärz  1875.
Vas  Reich  kann  die  Nonzession  am  1.  Januar  1922  nach  vorangegangener
einjähriger  Nündigung  aufheben.  Vas  Reich  ist  berechtigt  von  zehn
zu  zehn  Jahren  die  Reichsbank  einzulösen  durch  Erwerb  der  Anteile
zum  Nennwert  zuzüglich  der  Reserven.  —  Neben  der  Reichsbank  haben
vier  Notenbanken  lokaler  Art  ein  sehr  eingeschränktes  Emissionsrecht. ­

Bank  von  England:  Gegründet  1694.  Notenprivileg  seit
1855  ohnebestimmte  zeitliche  Begrenzung,  kann  jedoch  mit  einjähriger
Frist  gekündigt  werden.  Seit  1870  wurde  die  Dauer  des  Privilegs  von
der  Rückzahlung  der  Schuld  des  Staates  an  die  Bank.(11.015.000  £)
abhängig  gemacht.  —  Notenprivileg  gilt  nur  für  England,  Notenausgabe
            
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