Full text: Bankpolitik

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II. Der Geldmarkt. 
Goldreserve unter 40%, so ist eine Steuer bis 1% pro anno zu zahlen, 
bis die Reserve auf 32%% sinkt,- sinkt sie unter 32%%, so ist . . . , 
n) Gewinnverteilung. 
Reichsbank: 3%% Dividende, vom Mehrertrag 20% in die 
Reserve, bis sie 60 Millionen Mark erreicht (die Reserve dient auch zur 
Ergänzung der Dividende auf 3%%)- vom Ueberschutz % an die An 
teilseigner, % an das Reich. 
Rank von Frankreich: vom Zinsgewinn bei einem Dis 
kont von 3%% gehört V 7 , bei über 4% 1 / 6 , bei über 5 % %, bei über 6% 
alles dem Staat. 
Gesterreichisch-Ungarische Rank: 4% Dividende, 
vom Rest 10% in den Reserve- und 2% in den Pensionsfonds, der Rest 
je zur Hälfte an Aktionäre und Staat, bis eine 6% Dividende erreicht 
ist, dann % an die Aktionäre und % an den Staat bis zur Erreichung 
einer 7% Dividende und vom Rest % an die Aktionäre, % an den Staat. 
Reservefonds kann zur Ergänzung der Dividende auf 4% herange 
zogen werden. 
B a n c a d’Italia: % des Reingewinns, welcher 5% des 
Kapitals übersteigt und nicht über 6% hinausgeht, ferner die Hälfte 
des Reingewinns über 6% fällt an den Staat. 
Reservebanken der vereinigten Staaten: Zu 
nächst 6% Dividende an die Aktionäre. Sei Nichtvollzahlung in einem 
Jahre ist in den folgenden Nachzahlungen auf 6% zu leisten, vom dar 
über hinausgehenden Gewinn die Hälfte an den Reservefonds, die 
Hälfte an den Staat,- der Staat hat dieses Einkommen entweder zur 
Erhöhung der Goldreserve oder zur Schuldentilgung zu verwenden. 
o) Sonstige Lei st ungen an den Staat. 
Reichsbank: Verpflichtung unentgeltlich für Rechnung von 
Reich und Bundesstaaten Zahlungen anzunehmen und bis zur höhe 
der Guthaben Zahlungen zu leisten. 
Bank von England: Besorgung des staatlichen Kassen- 
dienstes, Verwaltung der Staatsschulden (gegen gesetzlich normierte 
Entschädigung). 
vom Aktienkapital sind 11.015.000 £ dem Staate geliehen. 
Bank von Zrankreich: Zahlt unentgeltlich die Renten 
kupons in Paris und den Zilialen, ist unentgeltlich Rentenemissionsstelle. 
Zahlt für das Notenrecht jährlich einen Betrag, der sich aus dem Produkt
	        
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