Full text : Bankpolitik

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II.  Der  Geldmarkt.

Goldreserve  unter  40%,  so  ist  eine  Steuer  bis  1%  pro  anno  zu  zahlen,
bis  die  Reserve  auf  32%%  sinkt,-  sinkt  sie  unter  32%%,  so  ist  .  .  .  ,
n)  Gewinnverteilung.
Reichsbank:  3%%  Dividende,  vom  Mehrertrag  20%  in  die
Reserve,  bis  sie  60  Millionen  Mark  erreicht  (die  Reserve  dient  auch  zur
Ergänzung  der  Dividende  auf  3%%)-  vom  Ueberschutz  %  an  die  Anteilseigner, ­
  %  an  das  Reich.
Rank  von  Frankreich:  vom  Zinsgewinn  bei  einem  Diskont ­
  von  3%%  gehört  V 7 ,  bei  über  4%  1 / 6 ,  bei  über  5  %  %,  bei  über  6%
alles  dem  Staat.
Gesterreichisch-Ungarische  Rank:  4%  Dividende,
vom  Rest  10%  in  den  Reserve-  und  2%  in  den  Pensionsfonds,  der  Rest
je  zur  Hälfte  an  Aktionäre  und  Staat,  bis  eine  6%  Dividende  erreicht
ist,  dann  %  an  die  Aktionäre  und  %  an  den  Staat  bis  zur  Erreichung
einer  7%  Dividende  und  vom  Rest  %  an  die  Aktionäre,  %  an  den  Staat.
Reservefonds  kann  zur  Ergänzung  der  Dividende  auf  4%  herangezogen ­
  werden.
B  a  n  c  a  d’Italia:  %  des  Reingewinns,  welcher  5%  des
Kapitals  übersteigt  und  nicht  über  6%  hinausgeht,  ferner  die  Hälfte
des  Reingewinns  über  6%  fällt  an  den  Staat.
Reservebanken  der  vereinigten  Staaten:  Zunächst ­
  6%  Dividende  an  die  Aktionäre.  Sei  Nichtvollzahlung  in  einem
Jahre  ist  in  den  folgenden  Nachzahlungen  auf  6%  zu  leisten,  vom  darüber ­
  hinausgehenden  Gewinn  die  Hälfte  an  den  Reservefonds,  die
Hälfte  an  den  Staat,-  der  Staat  hat  dieses  Einkommen  entweder  zur
Erhöhung  der  Goldreserve  oder  zur  Schuldentilgung  zu  verwenden.
o)  Sonstige  Lei  st  ungen  an  den  Staat.
Reichsbank:  Verpflichtung  unentgeltlich  für  Rechnung  von
Reich  und  Bundesstaaten  Zahlungen  anzunehmen  und  bis  zur  höhe
der  Guthaben  Zahlungen  zu  leisten.
Bank  von  England:  Besorgung  des  staatlichen  Kassendienstes,
  Verwaltung  der  Staatsschulden  (gegen  gesetzlich  normierte
Entschädigung).
vom  Aktienkapital  sind  11.015.000  £  dem  Staate  geliehen.
Bank  von  Zrankreich:  Zahlt  unentgeltlich  die  Rentenkupons ­
  in  Paris  und  den  Zilialen,  ist  unentgeltlich  Rentenemissionsstelle.
Zahlt  für  das  Notenrecht  jährlich  einen  Betrag,  der  sich  aus  dem  Produkt
            
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