Full text: Bankpolitik

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II. Oer Geldmarkt. 
geschrieben werden, von den Einzelkontis findet Uebertragung auf das 
LxvKeguer-Ronto, das Staatszentralkonto statt, in welchem sich die ge 
samten Einnahmen des Staats vereinen und von welchem alle Zahlungen 
ausgehen, vie tionzentrierung auf dem Lxelieguer-Uonto bietet die 
Möglichkeit vollständiger Uebersicht über Stand und Bewegung der 
öffentlichen Gelder, die Rassenführung durch die Bank vermindert 
Bargeldzahlungen, die infolge der zeitlichen Nonzentrierung der wich 
tigsten Abgabe, der Einkommensteuer, für die kleine Reserve der Bank 
um so empfindlicher wären, vie Verbindung der staatlichen Geld 
verwaltung mit der Bank wurde in einer Zeit relativ geringer Ent 
wicklung des Bankzahlungsverkehrs durchgeführt. 
Zn den vereinigten Staaten vollzog sich eine entgegengesetzte 
Entwicklung. Nach dem Bankkrach von 1837 hatte die Bundesregierung 
das vertrauen zu den Banken verloren. Um selbst nicht bei Zusammen 
brüchen der Banken Verluste zu erleiden, errichtete sie das Independent 
Treasury, an welches zunächst %, später alle Zahlungen in Bargeld 
geleistet werden sollten. 1846 wurde das 8ubtreasury-Amt errichtet: 
es wurde untersagt die Guthaben des Bundes zu verleihen oder zu 
deponieren; die Bezahlung der öffentlichen Abgaben durfte nur in 
Metall oder Treasury notes erfolgen. Vas Independent Treasury 
war somit in doppelter Hinsicht von den Banken getrennt, hinsichtlich 
der Währung (die Verwendung von Banknoten für Zahlungen an 
den Staat war unzulässig) und hinsichtlich der Deponierung der Gut 
haben. Oie volle Unabhängigkeit dauerte bis zum Beginn des Se 
zessionskriegs,- 1863 wurde Deponierung der Guthaben mit Ausnahme 
der Zolleinnahmen bei den Nationalbanken gegen Sicherstellung durch 
Unionsrente gestattet, bald darauf die Noten der Nationalbanken für 
alle Zahlungen außer Zollabgaben und Staatsschuldzinsen zugelassen. 
Die Verbindung mit den Banken wurde in den neunziger Zähren 
des vorigen Jahrhunderts und namentlich seit 1903 immer enger ge 
knüpft: die Zahl der Banken, bei denen deponiert werden konnte, wurde 
vermehrt, die Zolleinnahmen einbezogen, die Sicherstellung für die 
Guthaben wesentlich erleichtert. Es blieb aber der schwere Uebelstand 
bestehen, daß große Beträge der Währung der Treasury, einer büro 
kratischen Behörde, nicht einer Bank zuflössen und daß Auszahlungen 
nicht zu jenen Zeiten erfolgten, in weichender Geldmarkt Mittel benötigte, 
sondern zur Zeit der Zälligkeit der Verpflichtungen des Bundes. Der 
Schatzsekretär hatte es zwar in seiner Hand, durch Vorleistung derartiger 
Zahlungen dem Markt zu Hilfe zu kommen, doch hatte er hiebei nicht 
volle Sicherheit, da er ja dem Markt vollkommen fern stand und
	        
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