Full text : Bankpolitik

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II.  Oer  Geldmarkt.

geschrieben  werden,  von  den  Einzelkontis  findet  Uebertragung  auf  das
LxvKeguer-Ronto,  das  Staatszentralkonto  statt,  in  welchem  sich  die  gesamten ­
  Einnahmen  des  Staats  vereinen  und  von  welchem  alle  Zahlungen
ausgehen,  vie  tionzentrierung  auf  dem  Lxelieguer-Uonto  bietet  die
Möglichkeit  vollständiger  Uebersicht  über  Stand  und  Bewegung  der
öffentlichen  Gelder,  die  Rassenführung  durch  die  Bank  vermindert
Bargeldzahlungen,  die  infolge  der  zeitlichen  Nonzentrierung  der  wichtigsten ­
  Abgabe,  der  Einkommensteuer,  für  die  kleine  Reserve  der  Bank
um  so  empfindlicher  wären,  vie  Verbindung  der  staatlichen  Geldverwaltung ­
  mit  der  Bank  wurde  in  einer  Zeit  relativ  geringer  Entwicklung ­
  des  Bankzahlungsverkehrs  durchgeführt.
Zn  den  vereinigten  Staaten  vollzog  sich  eine  entgegengesetzte
Entwicklung.  Nach  dem  Bankkrach  von  1837  hatte  die  Bundesregierung
das  vertrauen  zu  den  Banken  verloren.  Um  selbst  nicht  bei  Zusammenbrüchen ­
  der  Banken  Verluste  zu  erleiden,  errichtete  sie  das  Independent
Treasury,  an  welches  zunächst  %,  später  alle  Zahlungen  in  Bargeld
geleistet  werden  sollten.  1846  wurde  das  8ubtreasury-Amt  errichtet:
es  wurde  untersagt  die  Guthaben  des  Bundes  zu  verleihen  oder  zu
deponieren;  die  Bezahlung  der  öffentlichen  Abgaben  durfte  nur  in
Metall  oder  Treasury  notes  erfolgen.  Vas  Independent  Treasury
war  somit  in  doppelter  Hinsicht  von  den  Banken  getrennt,  hinsichtlich
der  Währung  (die  Verwendung  von  Banknoten  für  Zahlungen  an
den  Staat  war  unzulässig)  und  hinsichtlich  der  Deponierung  der  Guthaben. ­
  Oie  volle  Unabhängigkeit  dauerte  bis  zum  Beginn  des  Sezessionskriegs,- ­
  1863  wurde  Deponierung  der  Guthaben  mit  Ausnahme
der  Zolleinnahmen  bei  den  Nationalbanken  gegen  Sicherstellung  durch
Unionsrente  gestattet,  bald  darauf  die  Noten  der  Nationalbanken  für
alle  Zahlungen  außer  Zollabgaben  und  Staatsschuldzinsen  zugelassen.
Die  Verbindung  mit  den  Banken  wurde  in  den  neunziger  Zähren
des  vorigen  Jahrhunderts  und  namentlich  seit  1903  immer  enger  geknüpft: ­
  die  Zahl  der  Banken,  bei  denen  deponiert  werden  konnte,  wurde
vermehrt,  die  Zolleinnahmen  einbezogen,  die  Sicherstellung  für  die
Guthaben  wesentlich  erleichtert.  Es  blieb  aber  der  schwere  Uebelstand
bestehen,  daß  große  Beträge  der  Währung  der  Treasury,  einer  bürokratischen ­
  Behörde,  nicht  einer  Bank  zuflössen  und  daß  Auszahlungen
nicht  zu  jenen  Zeiten  erfolgten,  in  weichender  Geldmarkt  Mittel  benötigte,
sondern  zur  Zeit  der  Zälligkeit  der  Verpflichtungen  des  Bundes.  Der
Schatzsekretär  hatte  es  zwar  in  seiner  Hand,  durch  Vorleistung  derartiger
Zahlungen  dem  Markt  zu  Hilfe  zu  kommen,  doch  hatte  er  hiebei  nicht
volle  Sicherheit,  da  er  ja  dem  Markt  vollkommen  fern  stand  und
            
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