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Deutschlands Auslandsanleihen.
zeitige Kündigung kann nur im Ganzen mit 60tägiger Voranzeige
ab 1. Oktober 1931 zu 102 % erfolgen. Der Erlös beider Anleihen
war für Eisenbahnbau, Bau von Kaianlagen und Aufschließung
von Industriegeländen im Hafengebiet sowie für den Bau: einer
Elbebrücke bestimmt, der Erlös der amerikanischen Anleihen
außerdem für die Rückzahlung der am 1. Mai 1927 fällig gewordenen
5 Mill. $ Schatzanweisungen. Mit Rücksicht auf die
etappenweise erfolgten Einzahlungen lautet der erste Zinsschein
nur auf 2 £ je 100 £. Dieser ist dem zunächst zugeteilten Zwischenschein
(Provisional Scrip Certificate) beigefügt und am 1. April
1927 fällig gewesen; der erste Zinsschein der endgültigen Obligationen
ist also erst am 1. Oktober 1927 fällig geworden.
Ende Juni 1927 wurde von der Hambros Bank Limited, London,
eine 6proz. Anleihe von 750000 £ für den Freistaat
Sachsen aufgelegt, die durch halbjährliche Auslosungen in kumulativer
Weise ab 1. Juli 1928 getilgt wird. Zum 1. Juli 1932
bis einschließlich 1. Januar 1937 kann die Anleihe zu 102%,
später zu pari mit viermonatiger Voranzeige vorzeitig gekündigt
werden, aber nur im ganzen. Da die Einzahlungen auf die zugeteilten
Stücke auch bei dieser Anleihe etappenweise erfolgten,
lautet der am 1. Januar 1928 fällige Coupon nur über 2 £ 8sh 7 d
je 100 £. Er ist dem zunächst ausgehändigten Zwischenschein
angefügt, während der erste Zinsschein der endgültigen Obligationen
am 1. Juli 1928 fällig wird. Der Erlös der Anleihe ist für die
Staatsbetriebe, insbesondere die A.-G. Sächsische Werke, bestimmt.
Preußen ließ am 13. Oktober 1927 in Neuyork eine zweite
Anleihe in Höhe von 30 Mill. $ und mit 6% verzinslich zu 96% %
auflegen. Ein Teilbetrag von 4,3 Mill. $ wurde am 20. Oktober in
Holland aufgelegt. Dem Konsortium gehören an: Harris, Forbes
& Co, Brown Brothers & Co, Equitable Trust Co, New York Trust
Co, Mendelssohn & Co, International Acceptance Bank, J. Henry
Schröder Banking Corporation. Die Tilgung erfolgt kumulativ
durch jährliche Auslosungen zu pari ab 15. Oktober 1928. Verstärkte
Tilgung ist ab 15. Oktober 1934 zulässig bei sechswöchentlicher
Voranzeige. In dem Prospekt ist auf Verlangen der amerikanischen
Regierung ausdrücklich festgestellt, daß der Anleihedienst
den Verpflichtungen aus dem Dawes-Plan nicht vorgeht. Der
Erlös dient zu 68% für Verbesserung der Landwirtschaft, zu 32%
für Erweiterung und Verbesserung der staatlichen Hafenanlagen,
insbesondere an der Unterelbe. Auf diese Weise soll, wie im Prospekt
ausdrücklich betont wird, die Einfuhr von Lebensmitteln
erspart bzw. der Außenhandel gefördert und so die deutsche
Handelsbilanz verbessert werden.
Die Kosten der von den Ländern im Auslande untergebrachten
Auslandsanleihen ergeben sich aus der in Tab. 4 gegebenen