Full text : Bankpolitik

44.  Die  Beschaffung  des  Ligenkapitals.
Oie  gegenwärtig  herrschende  Zorm  des  kündbaren  Anlag
gibt  den  Banken  einen  starken  Einfluß  auf  die  Zndustrieun
mungen,  der  in  Tagen  der  Kapitalmarktknappheit,  in  denen  die  KaFr
talbeschaffung  an  anderer  Stelle  unmöglich  ist,  sich  bis  zur  Abhängig
feit  steigern  kann.  Die  Ausnützung  gerade  solcher  Momente  zur
Abschließung  mehrjähriger  Verträge  mit  hohen  Konditionen  ist  nicht
selten.  Es  stehen  in  derartigen  Zeitpunkten  nicht  zwei  gleichwertige
Vertragskontrahenten  gegenüber.  Zn  der  Geschichte  der  amerikanischen
Trustbewegvng,  aber  auch  in  Mittel-  und  Osteuropa  hat  die  Ausnützung
der  Kündbarkeit  des  Anlagekredits  bei  Durchführung  finanzpolitischer
Pläne  eine  sehr  bedeutsame  volle  gespielt.
Der  Anlagekredit  erfordert  Bankleiter  mit  Menschenkenntnis  und
starkem  sachlichem  Wissen,  persönlicher  Unabhängigkeit,  sicherer  Beurteilung ­
  der  Konjunkturen  und  energischer  Entschlußkraft.  Die  Pflege
des  Anlagekredits  hat  darum  für  den  organisatorischen  Aufbau  einer
Bank  entscheidende  Bedeutung,-  von  ihr  hängt  es  ab,  ob  die  Bank
in  die  Filialen  Direktoren  oder  Kommis  entsendet,  ob  sich  die  Zentralleitung ­
  gegenüber  den  Zweigniederlassungen  auf  rein  buchhalterische
Kontrole  beschränken  oder  ihren  gesamten  Geschäftsbetrieb  überwachen
soll.

44.  vie  Beschaffung  des  Eigenkapitals.
Die  Gewährung  von  Kredit  wird  in  allen  Ländern  als  das  wesentliche ­
  Bankgeschäft  angesehen.  Sie  geht  aus  dem  Wesen  der  Banken  hervor, ­
  die  sich  ihre  Betriebsmittel  durch  Eingehung  kurzftistiger  Verbindlichkeiten ­
  sichern.  Die  Beschaffung  des  Eigenkapitals  der  Unternehmungen ­
  dagegen  fällt  nicht  in  den  Rahmen  der  Banktätigkeit.  Wo  sich
die  Banken  in  neuerer  Zeit  an  Unternehmungen  als  Eigentümer  beteiligten, ­
  dort  haben  sie  dies  gewöhnlich  nur  in  Aktienform  und  nicht
allein  sondern  mit  Konsorten  getan,  während  der  Anlagekredit  ein
Kredit  ist,  der  Eigentümer  mit  seinem  vermögen  haftet,  und  dieses
zuerst  verloren  sein  muß,  ehe  das  Kapital  der  Bank  gefährdet  wird,  trifft
bei  Eigenerwerb  jeder  Verlust  die  Lank  in  erster  Linie.  Dies  war  der
hauptsächlichste  Grund,  warum  die  Praxis  der  älteren  Banken  und
Finanzhäuser,  der  Belgischen  Soc-feiä  Generale  und  des  Hauses  Rothschild, ­
  durch  planmäßigen  Ankauf  von  Aktienpaketen  zu  dauerndem
Besitz  an  künftig  zu  erwartenden  Wertsteigerungen  teilzunehmen,  von
allen  Kredit-  und  den  meisten  Finanzbanken  verlassen  wurde,  hiezu
kam,  daß  die  Banken  der  Gegenwart  sich  im  Gegensatz  zu  jenen  älteren
            
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