Full text: Bankpolitik

46. Der Effektenmarkt. 
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ist. Zahlreicher haben sich dagegen Beteiligungen von Banken an Ge 
sellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland und Oesterreich 
ergeben, z. L. bei jenen Unternehmungen, wo die Gesellschaft mit be 
schränkter Haftung den Vorläufer der Aktiengesellschaft darstellte (Za- 
miliengesellschaften, bei denen aus Steuergründen die Umwandlung 
in eine Aktiengesellschaft einstweilen unterblieb), bei Unternehmungen, 
die zur Realisierung einer kurz befristeten Transaktion ins Leben ge 
rufen wurden, ;. B. Grundverwertungsgeselsichaften, bei Patentver 
wertungsgesellschaften, ferner bei Organisationen, bei welchen man die 
öffentliche Rechnungslegung vermeiden wollte, wie Kartellverkauf- 
büros. Die Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
ist als liquide Anlage nicht anzusehen. Denn die Anteile sind schwer 
übertragbar, und nach den ungünstigen Erfahrungen, welche öster 
reichische Institute wiederholt mit derartigen Anlagen gemacht haben, 
wird sich zweckmäßigerweise dieMitwirkung an einer Gnrbh. auf solche 
Zälle beschränken, wo ernste geschäftliche Erwägungen die Nachteile 
der Immobilisierung überwiegen. Auch nicht notierte Aktien gehören 
dem nicht organisierten Kapitalmarkt an. Die Källe, bei denen es sich 
um Vorbereitung einer Emission handelt, werden beim Konsortialge- 
schäft besprochen. Aktiengesellschaften, bei denen keine Emissionsmöglich- 
keit vorliegt, eignen sich nicht zur bankmäßigen Beteiligung. Der Kredit 
gegen Verpfändung nicht notierter Aktien ist ein Anlagekredit, nicht 
ein Lombardkredit, da die sofortige Verkäuflichkeit der Aktie im Hall 
der Zinseinstellung nicht gesichert ist. 
4b. Der Effektenmarkt. 
Zwischen dem nicht organisierten Kapitalmarkt und dem Effekten 
markt bestehen folgende wesentliche Unterschiede: 
1. Durch die Zerlegung des Investitionskapitals in kleine Abschnitte 
ist die Rköglichkeit der organisierten Marktbildung gegeben, kver sich 
an einem Industrieunternehmen als offener Gesellschafter oder Kom 
manditist beteiligen will, muß die Lage des Objekts genau prüfen, seinen 
Wert abschätzen, entweder tätig mitarbeiten oder doch eine Kontrole' 
üben, die nicht bloß buchhalterisch sein darf. Die überwiegende Mehr 
zahl der Anlagen des nicht organisierten Marktes erfordert die Widmung 
eines erheblichen Teils des Vermögens für ein bestimmtes Kapitalobjekt. 
Auf notierte Effekten braucht dagegen der Kapitalbesitzer nur eine geringe 
Ouote seines Vermögens zu verwenden und nur eine geringe Ouote 
des Gesamtkapitals des Unternehmens sich anzueignen. Diese beiden
	        
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