Full text: Bankpolitik

55. Das Konsortialgeschäsl. 
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allein mehrfach große Anleihenemissionen übernommen, aber in der 
weitaus größten Mehrzahl der Fälle überwiegt doch das Sgstem der 
Partizipation, wobei bestimmte Verbindungen berücksichtigt zu werden 
pflegen. So dienen die Konzernsgsteme der deutschen Banken, die Be 
ziehungen zwischen den New Porter Finanz- und den Trustbanken auch 
dem Finanzgeschäft, ein großer Teil dieser Institute leistet bei Emissio 
nen der führenden Bank Folge. Für die großen Staatsgeschäfte wie 
für die Reichs- und preußischen Konsols-, die österreichischen und die 
ungarischen Staatsanleihen, sowie die russischen Staatsgeschäfte be 
stehen dauernde Konsortien, deren Quoten ein für allemal festgelegt sind. 
Oie Wahl der Partizipenten an einem Konsortium richtet sich nach 
der Leistungsfähigkeit in der Unterbringung der Werte und der Trag 
fähigkeit im Falle des Mißlingens der Emissionen. Beteiligungen in 
günstigen Emissionszeiten werden vielfach gewissermaßen als Geschenk 
an Firmen gegeben, mit welchen engere Beziehungen anzuknüpfen 
der führenden Bank erwünscht ist. Dagegen ist es schwerer, in kapital 
knappen Zeiten Konsortien zu bilden. Große, erfolgreiche Emissions 
institute finden auch in solchen Tagen eine Reihe von Konsortialgenossen, 
die an früheren Finanzgeschäften der Bank verdient haben oder die 
sich wegen ihrer sonstigen Beziehungen zum führenden Institut vor 
einer Ablehnung scheuen, der Partizipent darf jedoch nicht den Eindruck 
haben, daß die Großbank planmäßig auf seinem Rücken Geschäfte macht, 
wird ein derartiges Vorgehen mehrfach verfolgt, so kann dies zur Ab 
lehnung der angetragenen Beteiligungen und damit zu einer Schwä 
chung der führenden Bank im Konsortialgeschäft führen. Es wird dar 
um von gut geleiteten Instituten mit Recht als Ehrensache angesehen, 
auch bei mißglückten Emissionen im Interesse der übrigen Beteiligten 
über den Markt des Papieres zu wachen. Oer Führer des Konsortiums 
leitet die Operationen und trägt mit seinem Namen die Verantwortung 
für das Gelingen in höherem Maße als die übrigen Beteiligten. In 
manchen Ländern bekommt er hierfür eine besondere „Gestionsprovision", 
jedenfalls hat er die Möglichkeit, mit dem Schuldner in besonders engen 
Beziehungen zu stehen, die er namentlich in jenen Fällen, wo es sich 
um Staatsanleihen handelt, für Bestellungen und Lieferungen an die 
ihm nahestehenden Industrieunternehmungen ausnützen kann. 
England hat nicht das Sgstem des Fixkaufes mit nachherigem 
verkauf, sondern das sogenannte Ilvckervritmg-Sgstem, die Garantie der 
Emissionen. Oie neuen Werte werden ohne vorangehendes Konsor 
tium auf den Markt gebracht und eine Gruppe von Finanzbankiers, 
foreign banks und brokers garantiert die Emission. Gelingt diese, so
	        
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