55. Das Konsortialgeschäsl.
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allein mehrfach große Anleihenemissionen übernommen, aber in der
weitaus größten Mehrzahl der Fälle überwiegt doch das Sgstem der
Partizipation, wobei bestimmte Verbindungen berücksichtigt zu werden
pflegen. So dienen die Konzernsgsteme der deutschen Banken, die Be
ziehungen zwischen den New Porter Finanz- und den Trustbanken auch
dem Finanzgeschäft, ein großer Teil dieser Institute leistet bei Emissio
nen der führenden Bank Folge. Für die großen Staatsgeschäfte wie
für die Reichs- und preußischen Konsols-, die österreichischen und die
ungarischen Staatsanleihen, sowie die russischen Staatsgeschäfte be
stehen dauernde Konsortien, deren Quoten ein für allemal festgelegt sind.
Oie Wahl der Partizipenten an einem Konsortium richtet sich nach
der Leistungsfähigkeit in der Unterbringung der Werte und der Trag
fähigkeit im Falle des Mißlingens der Emissionen. Beteiligungen in
günstigen Emissionszeiten werden vielfach gewissermaßen als Geschenk
an Firmen gegeben, mit welchen engere Beziehungen anzuknüpfen
der führenden Bank erwünscht ist. Dagegen ist es schwerer, in kapital
knappen Zeiten Konsortien zu bilden. Große, erfolgreiche Emissions
institute finden auch in solchen Tagen eine Reihe von Konsortialgenossen,
die an früheren Finanzgeschäften der Bank verdient haben oder die
sich wegen ihrer sonstigen Beziehungen zum führenden Institut vor
einer Ablehnung scheuen, der Partizipent darf jedoch nicht den Eindruck
haben, daß die Großbank planmäßig auf seinem Rücken Geschäfte macht,
wird ein derartiges Vorgehen mehrfach verfolgt, so kann dies zur Ab
lehnung der angetragenen Beteiligungen und damit zu einer Schwä
chung der führenden Bank im Konsortialgeschäft führen. Es wird dar
um von gut geleiteten Instituten mit Recht als Ehrensache angesehen,
auch bei mißglückten Emissionen im Interesse der übrigen Beteiligten
über den Markt des Papieres zu wachen. Oer Führer des Konsortiums
leitet die Operationen und trägt mit seinem Namen die Verantwortung
für das Gelingen in höherem Maße als die übrigen Beteiligten. In
manchen Ländern bekommt er hierfür eine besondere „Gestionsprovision",
jedenfalls hat er die Möglichkeit, mit dem Schuldner in besonders engen
Beziehungen zu stehen, die er namentlich in jenen Fällen, wo es sich
um Staatsanleihen handelt, für Bestellungen und Lieferungen an die
ihm nahestehenden Industrieunternehmungen ausnützen kann.
England hat nicht das Sgstem des Fixkaufes mit nachherigem
verkauf, sondern das sogenannte Ilvckervritmg-Sgstem, die Garantie der
Emissionen. Oie neuen Werte werden ohne vorangehendes Konsor
tium auf den Markt gebracht und eine Gruppe von Finanzbankiers,
foreign banks und brokers garantiert die Emission. Gelingt diese, so