232
III. Oer Kapitalmarkt.
erhalten sie ohne Zwischenleistung die Garantiekommission, mißlingt
sie, so müssen sie nach ihrer Ouote die nicht abgesetzten Stücke überneh
men. Oas Zwischenstadium des Ronsortialgeschäfts entfällt dadurch.
56. Die Emission.
Oie Formen der Emission haben sich in den letzten Generationen
nicht wesentlich geändert. Renten werden noch immer überwiegend
zur Subskription aufgelegt, d. h. es wird am Subskriptionstag der ganze
Rentenbetrag zu bestimmtem Rurs zur Zeichnung aufgelegt. Oie Banken
nehmen die Zeichnungen ihrer Rlienten schon einige Tage vorher ent
gegen, und wenn die Ansicht obwaltet, daß die Rente mehrfach gezeichnet
wird, so pflegt jede Lank den Betrag, den die Runden zu erhalten wün
schen, mit dem wahrscheinlichen Ueberzeichnungsfaktor zu multiplizie
ren. wenn einer ihrer Rlienten bei einer Schatzscheinemission 100.000 Ifti
zu bekommen wünscht, so müssen die Banken so viel mal majorieren,
d. h. den Betrag so oft mal nehmen, daß der Rlient auch bei Ueberzeich-
nung die k 00.000 Mk. die er wirklich haben will, bekommt, wenn daher
eine zwanzigfache Ueberzeichnung für wahrscheinlich gehalten wird,
wird die Bank die von ihrem Rlienten wirklich verlangten Beträge mit
20 multiplizieren. Ganz sicher geht dabei aber nur die führende Bank,
die am Subskriptionstag genau weiß, wieviel die andern Banken ge
zeichnet haben, und dementsprechend für ihre Rlienten gerade jenen
Multiplikator anwenden kann, der dem Durchschnitt der Zeichnungen
aller Ronsortialbanken entspricht. Oie anderen Rreditbanken dagegen
sind auf vage Schätzung angewiesen: Majorieren sie zu wenig, so be
kommen ihre Rlienten nicht jene Summe, die sie haben wollten, majo
rieren sie zu viel, so bekommen die Runden mehr als sie wünschten, ja
vielleicht mehr, als sie bezahlen können. Zn dem letzteren Falle werden
die zu viel zugeteilten Stücke bald nach der Emission wieder auf den Markt
kommen und dadurch den Erfolg derselben in Frage stellen. Speziell
die letzten Fahre haben in mehreren Fällen, namentlich in Frankreich,
Mißerfolge von Emissionen nach außerordentlich großen Zeichnungs
resultaten gebracht, und es fragt sich überhaupt, ob bei der jetzigen vor
züglichen Organisation, welche die Großbanken zur Unterbringung
der Effekten besitzen, die Ansetzung der Subskription auf einen bestimmten
Tag überhaupt noch Sinn hat.
Bei der Aktieneinführung bürgert sich in Deutschland immer mehr
der Modus ein, einen Teil der Aktien mit Sperrverpflichtung an die
Rlienten der Bank vorher abzugeben, ein relativ geringes Paket an die