Full text : Bankpolitik

8.  Oer  Betliebskredit  während  der  produktionsdauer.

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den  Realisationswert  der  liquiden  nicht  anderweitig  verpfändeten  Aktiven ­
  im  §all  des  Konfutses  an.  Diese  Ausführungen  besagen  nicht
etwa,  daß  der  Bankkredit  sich  in  diesen  Grenzen  bewegen  muß,  aber
jener  Betrag,  der  über  diese  Grenzen  hinausgeht,  kann  nicht  mehr  als
Geldmarktkredit,  nicht  mehr  als  Zinsgeschäft,  sondern  nur  als  Anlagekredit ­
  (§  43)  angesehen  werden.  —
Die  Bank  prüft  regulär  die  Richtigkeit  der  einzelnen  Bilanzposten
.  durch  Bucheinsicht,-  Informationseinholung,  Ruf  einer  Zirma,  Bilanzabschriften ­
  genügen  nicht.  Man  kann  sich  von  der  Unverläßlichkeit  von
Auskünften  leicht  überzeugen,  wenn  man  beim  Konkurs  einer  Zirma
die  Informationsbögen  ansieht,  die  man  über  sie  erhalten  hat.  Infolge
Kehlens  der  Spezialsicherung  ist  eine  Aufnahme  von  Krediten  bei  mehreren ­
  Banken  auf  Grund  derselben  Bilanz  möglich  und  auch  wiederholt
vorgekommen!  ein  wirksames  Mittel  dies  hintanzuhalten  ist  die  Konzentrierung ­
  aller  Lin-  und  Ausgänge  bei  der  Bank,  soweit  sich  dies  mit
den  Zahlungssitten  in  dieser  Branche  vereinigen  läßt.  Wo  der  Grundsatz ­
  der  „Ausschließlichkeit  der  Bankverbindung",  das  heißt  der  Verbindung ­
  des  Kreditnehmers  nur  mit  einer  Bank,  infolge  der  Bankenkonkurrenz ­
  bisher  nicht  durchzuführen  war,  dort  kann  nur  eine  gemeinsame ­
  Auskrmftszentrüle  der  Banken  Sicherung  gegen  doppelte  Kreditaufnahme ­
  schaffen.
Die  reguläre  §orm  des  Betriebskredits  ist  dort,  wo  nicht  Wechseldiskont ­
  stattfindet,  der  Kontokorrentkredit,-  man  faßt  in  der  Literatur
oft  den  Kontokorrentkredit  als  besondere  Kreditform  auf,  mit  Unrecht:
das  Verhältnis  zwischen  Bank  und  Schuldner  besteht  darin,  daß  alle
Abhebungen  belastet,  alle  Eingänge  gutgeschrieben  werden.  Ueber  das
ökonomische  Wesen  des  Kredits  gibt  die  Form  des  Kontokorrents  keinen
Aufschluß:  sie  dient  nicht  bloß  dem  Betriebs-,  sondern  oft  auch  dem
Effekten-  und  Anlagekredit:  ihre  Besonderheit  liegt  nur  in  der  Art  der
Zinsenverrechnung.  —
Der  Betriebskredit  im  Kontokorrentweg  ist  ein  Kredit  ohne  spezielle ­
  Grundlage,  er  ist  auf  Grund  der  gesamten  liquiden  Aktiven
eines  Unternehmens  gewährt  und  daher  nicht  mobilisierbar,  nicht  von
einer  Bank  an  eine  andere  weiterzugeben.  Die  Bank  hat  einem  Unternehmen ­
  300.009  Mk.  Kredit  eingeräumt,  und  wenn  sie  das  Geld  selbst
benötigt,  kann  sie  diesen  auf  der  Kenntnis  des  Gesamtunternehmens
beruhenden  Kredit  weder  ganz  noch  zum  Teil  einer  andern  Bank  weitergeben, ­
  „mobilisieren".  Oie  Liquidität  dieses  Kredites  liegt  in  einem
andern  Moment:  Der  Industrieunternehmer  kann,  wenn  die  Bank  von
dem  kurzfristigen  Kündigungsrecht  Gebrauch  macht,  außer  in  Panik-
            
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