Full text : Bankpolitik

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II.  Der  Geldmarkt.

-  2.  Der  Warenwechsel  bekundet  regulär,  daß  eine  Warenbewegung
stattgefunden  bat,-  das  Bankakzept  im  Betriebskredit  kann  auch  auf
einem  Produktionsvorgang  beruhen.
3.  Der  Warenwechsel  wird  im  vertrauen  auf  beide  Unterschriften,
des  Ziehenden  und  des  Akzeptanten,  das  Bankakzept  nur  auf  die  Unterschrift ­
  der  Bank  hin  genommen,  das  heißt  an  Stelle  der  Beurteilung
der  einzelnen  Wechsel  tritt  die  sehr  wenig  besagende  Ansicht  über  die
Qualität  der  Bank.  Oie  geringen  Differenzierungen  der  Diskontrate,
zu  welcher  die  Akzepte  der  einzelnen  Lanken  genommen  werden,  sind
mehr  Wirkungen  der  Menge  als  der  Qualität  der  Akzepte.  Die  vollständigste ­
  Bilanz  vermag  nicht  ein  klares  Bild  über  die  Situation  der
Bank  zu  geben,  weil  sie  nichts  über  die  Art  der  gewährten  Rredite  aussagt ­
  —  aus  dem  Akzeptkredit  im  Binnenverkehr  ersieht  man  aber  nur
den  Namen  des  Schuldners,  nicht  den  Charakter  des  Nredits.  Wenn
im  Remburskredit  die  Bank  einen  Baumwollhändler  auf  sie  ziehen
läßt,  so  weiß  jeder,  daß  es  sich  um  Zinanzierung  von  Baumwollsendungen ­
  handelt,-  wenn  der  Spinner  A  auf  den  Weber  B  Wechsel  in
höhe  von  200.000  Ulk.  zieht,  so  kann  man  leicht  beurteilen,  ob  dieser
Betrag  nach  dem  Größenverhältnis  beider  Unternehmungen  gerechtfertigt ­
  ist,-  wenn  aber  der  Weber  B  auf  seine  Bank  Akzepte  im  Gesamtbetrag ­
  von  200.000  Ulk.  zieht,  dann  vermag  niemand  zu  beurteilen,
ob  dieser  Betrag  gerechtfertigt  ist,  weil  man  eben  die  Grundlage  nicht
kennt.
4.  §ür  die  Bank,  die  Akzepte  einer  andern  Bank  in  größeren  Wengen ­
  nimmt,  ist  die  Verlustgefahr  nicht  zu  unterschätzen;  eine  Bank  wird
leichter  Akzepte  einer  andern  Bank  als  Wechsel  eines  industriellen
Schuldners  in  starken  Paketen  diskontieren;  durch  Hereinnahme  von
Akzepten  überläßt  sie  der  andern  Bank  das  Urteil  über  die  Rreditgewährung-
  eine  Rritik  an  der  Entstehung  des  Wechsels  würde  von
jedem  aufrechten  Bankinstitut  zurückgewiesen  werden.
Gegenüber  dem  kontokorrentmäßigen  Betriebskredit,  der  nur
mit  den  zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  gewährt  werden  kann,  bedeutet ­
  der  Akzeptkredit  für  die  Bank  eine  Erweiterung  der  Rreditgewährungsmöglichkeit,
  freilich  unter  erhöhtem  Risiko,-  eine  Bank  hat
zum  Beispiel  gewöhnlich  20  Millionen  Mark  Akzepte  im  innern  Umlauf- ­
  eine  Wendung  der  Marktlage  ermöglicht  ihr  nur  10  Millionen  zu
begeben,  sie  muß  dementsprechend  ihre  Kredite  einschränken..  Run
könnte  ihr  das  gleiche  Schicksal  bei  Abhebungen  der  Einlagen  widerfahren, ­
  aber  hier  kennt  sie  wenigstens  die  Einleger  und  kann  deren
Absichten,  wenn  auch  nur  sehr  unbestimmt,  einschätzen,-  über  die  Dis-
            
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