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II. Der Geldmarkt.
noch bedeutsamer aber wurde ihre' beispielgebende Stellung dadurch,
datz sie die Notenbank des Reiches war, das bis um die Mitte des 19. Jahr
hunderts allein die freie Goldwährung hatte. Bei ihr traten all die
Schwierigkeiten der Aufrechthaltung der Liquidität in einer Zeit auf,
in der sich die andern Notenbanken noch kaum entwickelt hatten.
Oer erste Liquiditätsgrundsatz, der sich bei der Bank von England
im 18. Jahrhundert feststellen läßt, bestand darin ein Drittel aller
Verpflichtungen in Gold zu halten. Von dieser Regel wich aber die
Bank wiederholt ab. Zur Zeit des Abfalls der vereinigten Staaten
fiel, nach dem erst ein halbes Jahrhundert später veröffentlichten Status
vom 30. August 1783, die Deckung der Noten allein auf 9%. Das
Publikum nahm die Noten ruhig an, aber die Lankleitung bekam Angst
und nahm ein von Losanquet vertretenes Prinzip an, bei Goldabflutz,
gleichviel aus welchen Gründen er erfolgte, die Notenausgabe einzu
schränken. Die Anwendung dieses Prinzips in den ersten Jahren des
Kriegs mit Frankreich, vornehmlich 1792/93, hatte verhängnisvolle
Konsequenzen. Als infolge der politischen Beunruhigung starke Gold
thesaurierungen erfolgten, verminderte die Bank von England, ihrem
Prinzip entsprechend, gerade in einem Zeitpunkt die Notenemission,
in welchem der verkehr die Note am stärksten benötigte und führte
dadurch eine Geldkrise herbei; als von den 400 Provinzbanken, die
damals bestanden, über 100 zugrunde gegangen waren, beschloß die
Regierung durch Ausgabe von Schatzwechseln in Appoints zwischen
100 und 20 £ dem Markt zu Hilfe zu kommen und tat dies mit starkem
Erfolg. Auch vier Jahre später, 1797, als bei Verschärfung des politi
schen Konflikts mit Frankreich eine starke Panik eintrat, verhielt sich
die Bank sehr zurückhaltend. Sie konnte aber infolge des starken Gold-
abflusses es doch nicht verhüten, datz die Notendeckung im Februar 1797
auf 11% sank, und die Einführung des Zwangskurses sowie die Er
laubnis zur Emission von ein und zwei Pfund-Noten erwiesen sich
als unvermeidlich.
Während der Zeit des Zwangskurses verfiel die Direktion der
Notenbank in das entgegengesetzte Extrem: Befreit von der Liauiditäts-
pflicht glaubte sie ihre Notenemission in genügenden Grenzen zu hal
ten, wenn sie sie nur auf Grund der Diskontierung guter Wechsel vor
nahm, da der Wechsel ein schon vollzogenes Geschäft bekunde und die
Bank es nur eskomptiere. Oer Betrag der im Jahresdurchschnitt dis
kontierten Wechsel stieg zwischen 1795 und 1810 von 3 auf 20 Millionen £.
Nls sich ein immer stärkeres Agio einstellte, wurde ein parlamentari
sches Eomit6 mit der Untersuchung betraut, das Bullionovinmittee,