Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Vertragsgemäss  (Fr.)  0,02 l / 8  li
über  300  bis  400  Quadrat-Werschok  einschl.,
für  das  Quadrat-Werschok  0,02 71 / go  R
Vertragsgemäss  (Fr.)  0,02\  2  li
über  400  bis  500  Quadrat-Werschok  einschl.,
für  das  Quadrat-Werschok  0,03 3 / lo  R
Vertragsgemäss  (Fr.)  0,02 3 / i  Ft
über  500  bis  600  Quadrat-Werschok  einschl.,
für  das  Quadrat-Werschok  0,03 57 /8o  R
Vertragsgemäss  (Fr.)  0,0.3'/g  Ft
über  600  bis  800  Quadrat-Werschok  einschl.,
für  das  Quadrat-Werschok  0,047s  R
Vertragsgemäss  (Fr.)  0,03 l ! 2  Ft

über  800  Quadrat-Werschok  ist  ausser  dem
Zoll  von  4 x / g  Kop.  vom  Quadrat-Werschok
ein  Zuschlagszoll  von  33 / 8 o  Kop.  vom  Quadrat-Werschok
  für  je  200  Quadrat-Werschok  bis
2400  Quadrat-Werschok  einschl.  zu  zahlen.
Vertragsgemäss  (Fr.):  Ueber  800  Quadrat-Werschok
  ist  ausser  dem  Zoll  von  3 x / 2  Kop.  vom
Quadrat-Werschok  ein  Zuschlagszoll  von  33 / 80  Kop.
vom  Quadrat-Werschok  für  je  200  Quadrat-Werschok
bis  2400  Quadrat-Werschok  einschl.  zu  zahlen.
über  2400  Quadrat-Werschok  ist  ein  Zoll  von
7 17 / 40  Kop.  vom  Quadrat-Werschok  zu  zahlen.
Vertragsgemäss  (Fr.):  Ueber  2400  Quadrat-Werschok
  ist  ein  Zoll  von  6Q 2  Kop.  vom  Quadrat-Werschok
  zu  zahlen.
2. 1 )  Spiegelglas,  nach  dem  Guss  nicht  bearbeitet, ­
  d.  h.  ungemattet,  ungeschliffen  und  unpoliert,
  wird  gemäss  den  Vorschriften  für  Spiegelglas ­
  in  P.  1  verzollt,  mit  einem  Abzüge  von
34  v.  H. 2 )  von  dem  berechneten  Zollbetrage.
')  Mit  Bezug  auf  die  Berechnung  des  Zolles  für  gegossenes
Tafelglas,  das  nach  Art.  78,  P.  2  und  3,  des  Zolltarifs
einzulassen  ist,  ist  nach  besonderer  Prüfung  der  Frage  im
Finanzministerium  und  im  Konseil  des  St^itskontrollamtes
bestimmt  worden,  dass  nur  die  für  diese  Punkte  bestehenden
10-prozentigen  Zollzuschläge  des  Zolltarifs  vom  13.  Januar  1903,
nicht  aber  der  zu  P.  1  dieses  Artikels  festgesetzte  Zollzuschlag
zu  berücksichtigen  sind  (C.  05,  Nr.  14  647).
2 )  Der  für  P.  2  dieses  Artikels  festgesetzte  Zuschlag  von
10%  ist  in  diesen  34%  -mitenthalten.
            
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