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93. Bormineralien, Borsäure und Borax:
1. Bormineralien: Borocalcit, Boracit und ähn
liche, auch roher, ungereinigter Borax (Tinkal,
borsaures Natron), für das Pud 0,05 R
2. Borsäure, ungereinigt, für das Pud .'. . 0,30 R
Die Zollämter sind in Kenntnis gesetzt, dass in letzter
Zeit Borsäure mit einer geringen Beimischung von
Kohle eingeführt wird und darauf hingewiesen, dass diese
Beimischung nicht auf natürlichem Wege, sondern künstlich
herbeigeführt ist. Es soll dadurch versucht werden, der ge
reinigten Borsäure, die unter Art. 112, P. 1, des Tarifs fällt,
ein schmutziges Aussehen zu geben, um so ihre Verzollung
als ungereinigte nach Art. 93, P. 2, zu erreichen. Verunreinigte
Borsäure soll nicht nach dem äusseren Aussehen beurteilt,
sondern auf die Anwesenheit von Kohlepulver durch Auf
lösung in heissem Wasser untersucht werden, worin sich die
Borsäure vollständig auflöst, während die Kohle ungelöst
bleibt (C. 07, Nr. 6290).
3. Borax, gereinigt, in Kristallen, Pulver und
wasserfrei gemacht, für das Pud 1,80 R
94. Magnesit:
1. natürlicher, in Stücken, für das Pud . . 0,06 R
2. derselbe, gemahlen, für das Pud .... 0,15 R
3. gebrannter Magnesit, für das Pud .... 0,15 R
95. Weinstein (Cremor tartari), weinsaurer Kalk:
1. Weinstein (Cremor tartari), roh (ungereinigt);
weinsaurer Kalk, roh (ungereinigt), für das Pud 0,90 R
1. Vertragsgemäss (Frankreich und Italien):
Für das Pud 0,90 R
2. Weinstein, halbgereinigt (nicht in Pulver
form) mit der ihm eigentümlichen Färbung, für
das Pud 1,127g R
2. Vertragsgemäss (Frankreich und Italien):
Für das Pud R
96. Schwerspat, Witherit:
1. Schwerspat und Witherit, natürlich, in
Stücken, für das Pud 0,06 R
2. dieselben, gemahlen, für das Pud .... 0,90 R
3. Baryt, künstlicher: schwefelsaurer (blanc
fixe) und "kohlensaurer, für das Pud 1,50 R
97. Strontianit (kohlensaurer Strontian) und Cölestin
(schwefelsaurer Strontian), natürlich, in Stücken
und Pulver, für das Pud 0,06 R