Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Unter  P.  1  der  Art.  140  oder  142  fallen  auch  Winkeleisen ­
  und  Winkelstahl  mit  Ausnahme  der  Winkel-Bimseisensorten
  (Bulb  -  Iron)  ,  die  zu  dem

Bimseisensorten  (Bulb  -  Iron)

fagonnierten  Eisen  gehören.  ü  &
Alle  Eisen-  und  Stahlsorten,  die  unter  die  obige  Bestimmung ­
  nicht  passen,  sind  als  faijonnierte  anzusehen
und  nach  P.  3  der  Art.  140  oder  142  zu  verzollen.
Bei  der  Tarifierung  von  Sorteneisen  oder  Sortenstahl
  nach  P.  3  der  Art.  140  oder  142  und  nach  P.  1
des  Art.  155  sind  die  Dimensionen  nach  der  längsten  Seite
des  Schnittes  zu  bestimmen,  beim  Oval  nach  der  Längsachse
desselben,  bei  halbringförmigem  und  ähnlichem  Schnitt  —
nach  dem  längsten  aller  kürzesten  Abstände  zwischen  zwei

auf  einer  Seite  liegenden  Endpunkten

bei  Winkelpj



a

eisen  und  -Stahl  ist  bei  einem  gleichschenkeligen  Eisen  die
äussere  Seite  eines  der  Schenkel,  bei  einem  nicht  gleichschenkeligen ­
  die  des  längeren  Schenkels  zu  messen  (C.  91,
Nr.  11  318).
Im  Hinblick  auf  die  in  der  Praxis  der  Zollämter  beständig
vorkommenden  Schwierigkeiten  und  Missverständnisse  bei
der  Bestimmung  der  ],■>  mm  Stärke  von  Eisen-  und
Stahlblechen  weist  das  Zolldepartement  mit  Genehmigung ­
  des  Finanzministers  die  Zollämter  an,  in  denjenigen ­
  Fällen,  in  denen  die  genaue  Bestimmung  der  angegebenen ­
  Stärke  von  Eisen-  und  Stahlblechen  mit  Hilfe
der  in  den  Zollämtern  vorhandenen  Instrumente  unzulänglich
erscheint,  zur  Kontrolle  dafür,  dass  die  l / 2  mm  Stärke
richtig  angegeben  worden  ist,  das  Wiegeverfahren  in  Anwendung ­
  zu  bringen,  nach  welchem  bei  einer  regelmässigen
geometrischen  Flächenfigur  eine  Tafel  Eisen-  oder  Stahlblech
von  2  Quadratarschin  (bei  normalen  Dimensionen  von  2x1
Arschin)  nicht  weniger  als  9  Pfd.  37  Solotnik  wiegt,
1  Quadratarschin  nicht  unter  4  Pfd.  667 2  Solotnik,  100
Quadratwerschok  nicht  unter  176  Solotnik,  1  Quadratfuss
nicht  unter  83  Solotnik,  100  Quadratzoll  nicht  unter  57,5
Solotnik  und  1  Quadratmeter  nicht  unter  9  Pfd.  27  Solotnik
(C.  94,  Nr.  7777).
Gemäss  einem  Beschlüsse  der  Tarifkommission  vom
4.  März  1904  und  einer  Entscheidung  des  Dirigierenden
Senats  vom  13.  Dezember  desselben  Jahres  ist  g  e  w  e  111  e  s
und  gaufriertes  Eisenblech,  das  sowohl  in
der  Technik  als  auch  im  Handelsverkehr  als  Rohmaterial  angesehen ­
  wird,  ebenso,  wie  gewöhnliches  Eisenblech  nach  den
entsprechenden  Punkten  des  Art.  140  des  Tarifs  zu  verzollen
(C.  04,  Nr.  33  595).
141.  Weissblech  (verzinntes  Eisenblech),  auch  lackiert,
mit  Mustern  bedruckt  oder  moiriert;  Eisenblech,
mit  Farbe,  Lack,  Zink,  Kupfer,  Nickel  und  anderen
gewöhnlichen  Metallen  überzogen,  für  das  Pud  .  2,65  11
Vertragsgemäss:  [Aus  141.  Weissblech  (verzinntes ­
  Eisenblech),  auch  lackiert,  mit  Mustern  be-
            
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