Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Art. 147 vorgesehene Zuschlag wird nicht erhoben, 
wenn der dort genannte Metallüberzug 25 v. H. des 
Gesamtgewichts der Bleche nicht übersteigt. Falls 
der Metallüberzug diese Grenzen von 25 v. H. und 
10 v. H. über steigt ,* unterliegen die in den genannten 
Artikeln bezeichneten Metalle und Erzeugnisse den 
Zollsätzen oder Zuschlägen, welche für die den 
Ueberzug bildenden Metalle im Tarif festgesetzt sind. 
Zinndeckel zum Bedecken der Explosiv 
masse in Zündhütchen — nach Art. 163 (C. 89, Nr. 10 706). 
Unter den Worten „und deren Legie 
rungen“ in Art. 163 sind nur die Legierungen 
von Zinn und Zink untereinander, ohne 
Beimischung anderer Metalle, zu verstehen 
(C. 99, Nr. 6238). 
164. Waren aus Blei und Hartblei, mit Ausnahme 
der besonders genannten (Art. 146 und 162); 
Schrot, für das Pud 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Für 
das Pud 
Vertragsgemäss bis 18.{31. XII. 1915: An 
merkung. Mit Zinn 'plattierte Flaschenkapseln aus 
Blei oder Bleilegierungen, die einen nur geringen 
Zusatz von Zinn enthalten, sind nach Art. 164 
zu verzollen. 
Packung zu Schmierbüchsen aus Bleidraht in Ver 
bindung mit Asbest — nach Art. 164 (C. 99, Nr. 6239). 
165. Blattgold und Blattsilber in Büchelchen, mit diesen 
zusammen gewogen; Folie jeder Art, ausser der 
vergoldeten und versilberten (P. 4, Art. 149), 
für das Pfund 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Für 
das Pfund 
Vertragsgemäss: Zinnfolie im Gewicht von 
1 Solotnik und weniger auf 25 Quadratzoll, für 
das Pud 
Als nach Art. 166 zu verzollende Folie gelten dünne 
Blätter aus Kupfer und Kupferlegierung, die in 25 Quadrat 
zoll li/ g Solotnik Gewicht haben (C. 94, Nr. 17 618). 
Flittergoldabfälle, die nicht in Büchelchen, 
sondern in Stücken von verschiedener Grösse eingeführt 
werden, sind nicht als Bronzierpulver, sondern als Flittergold 
anzusehen und nach Art. 165 zu verzollen (C. 95, Nr. 24 151). 
166. Bronzierpulver aus unedlen Metallen, für das Pud 
Vertragsgemäss: Für das Pud 
2,10 R 
2,10 R 
0,30 R 
0,30 K 
3,— 
H 
5,- R 
<>,— R
	        
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