Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Breite der 
Heizfläche des Kessels 
Trommel der 
der Lokomobile 
Dreschmaschine 
nicht unter 
nicht über 
18—22 Zoll 
11 qm 
24-26 „ 
13 „ 
28—30 „ 
6 „ 
17 „ 
32—36 „ 
8 „ 
21 „ 
40-44 „ 
10 „ 
25,5 „ 
b) Dreschmaschinen mit Schlägertrommeln: 
Breite der 
Trommel der 
Dreschmaschine 
24—30 Zoll 4 qm 
36—38 
42—44 
48—50 
54—56 
60—62 
66—68 
Werden Dreschmaschinen mit Trommeln eingeführt, 
deren Breite sich zwischen der höchsten und der niedrigsten 
Abmessung zweier aufeinander folgender Angaben des 
Zirkulars befindet, so wird das Verhältnis zwischen der 
Heizfläche der Lokomobilen und den Abmessungen der 
Dreschmaschinen durch verhältnismässige Berechnungen an 
der Hand der in den obigen Tabellen gegebenen Zahlen er 
mittelt (C. 08, Nr. 11 845). 
6. Mäh- und Garbenbindemaschinen; Mäh 
maschinen mit selbsttätiger Abwerfvorrichtung; 
Dampfpflüge; komplizierte Kleedreschmaschinen 
mit zwei Trommeln, komplizierte Dampfdresch 
maschinen mit Schlägertrommeln, bei denen die 
Länge der Schläger mindestens 4 Fuss 3 Zoll 
beträgt, und mit Stifttrommeln von mindestens 
40 Zoll Länge; Heuwender; Pferderechen; Sortier 
maschinen für Gräsersamen; Sortiermaschinen mit 
Spiraldrahtzylindern; Kartoffelsortiermaschinen; 
Maschinen zum Ausstreuen pulverartiger Dünge 
mittel; Pulverisatoren, Blasebälge und Injektoren 
für Weinberge und Fruchtbäume; Trauben 
quetschen, auch mit Vorrichtungen zur Ab 
sonderung der Traubenkämme; kontinuierliche 
Weinpressen; Zentrifugalrahmscheider und deren 
Teile, alle neu erfundenen oder vervollkommneten 
landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte, die 
für Versuchsstationen und Museen verschrieben 
werden
	        
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