Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Benennung der Maschinen. 
Maschinen zum Unterpflügen 
der Kartoffeln. 
Kartof f e lerntemasohinen. 
Quetschmühlen und Oel- 
kuchenbrecher. 
Dreschmaschinen mit An 
trieb für Hand- und Pferde 
betrieb (nach Art. 167, P. 4) 
Ersatzteile dazu. 
i Ein Satz Reserve-Streich 
bretter, Scheiben und 
Muffen zu den letzteren. 
Ein Satz Pflugscharen, ein 
Satz Auswerfflügel Spitzen, 
Speichen), ein Satz Zahn 
räder, ein Satz Lager. 
Ein Satz Zahnräder. 
Ein paar Seitenwände. 
Gemeinsame Anmerkung zu Teil 1 und II des Verzeich 
nisses: Unter einem Satz ist eine solche Anzahl von Ersatz 
teilen zu verstehen, die gleichzeitig an der betreffenden 
Maschine Platz finden. (Verfügung des Ministers für 
Handel und Industrie vom 10. Oktober 1908. — „Ukasatel 
des Finanzministeriums“ 1908, Nr. 45). 
Dritte Vervoll ständigung des V e r - 
zeichnissesdernachArt. 167, P. lllit. aundb, 
des Zolltarifs zollpflichtigen Ersatzteile 
der in den Punkten 4, 5 und 6 desselben 
Artikels genannten landwirtschaftlichen 
Maschinen und Geräte. — Laut Verfügung des 
Ministers für Handel und Industrie vom 30. September 19C9 
ist das Verzeichnis, Teil II, der mit Maschinen und Geräten 
zusammen eingehenden Ersatzteile, die nach Art. 167, P. 11 
lit. b, des Zolltarifs mit 75 Kopeken für 1 Pud zu verzollen 
sind, wie folgt, vervollständigt worden: 
Benennung der Maschinen Ersatzteile dazu 
Lokomobilen Ein Satz Zahnräder 
(„Ukasatel des Finanzministeriums“ 1909, Nr. 46). 
Das Verzeichnis der zur zollfreien 
Einfuhr zugelassenen Teile von land 
wirtschaftlichen Maschinen und Geräten 
— s. in der Anmerkung 6 zu diesem (167) Artikel. 
Anmerkung 2. Nicht besonders genannte 
Apparate und Maschinen aus anderen als den 
in diesem Artikel genannten einfachen Materialien, 
überhaupt kein Gusseisen, Eisen und Stahl, oder 
diese Metalle nur als Yerbindupgsmittel der ein 
zelnen Maschinenteile untereinander, wie z. B. 
als Bolzen, Bänder u. a. enthaltend, werden nach 
den entsprechenden Tarifartikeln für Waren aus 
diesen Materialien verzollt. Wenn aber Guss 
eisen, Eisen und Stahl in anderer Form denn 
als Verbindungsmittel der einzelnen Teile zum 
Bestände der genannten Maschinen und Apparate
	        
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