Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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b) Papier jeder Art, ausser dem besonders 
genannten, weisses und farbiges (in der 
Masse gefärbt), ohne Verzierungen; 
Papier, auf undichtes Gewebe, Lein 
wand oder Mitkal (groben Kaliko) ge 
klebt; Hefte, auch mit Umschlag, je 
doch ohne Einband; liniiertes Papier, 
für das Pud 6,— R 
Vertragsgemäss: Aus 2. Zu b) Kragen, Man 
schetten, Vorhemden aus Papier, auch auf einer 
oder auf beiden Seiten mit weissem, farbigem oder 
bedrucktem Baumwollstoff überzogen, ohne wirk 
liche Nähte, zusammengewogen mit den Schachteln 
oder Kartons, in denen sie sich befinden. Bei der 
Verzollung von Kragen, Manschetten und Vor 
hemden der genannten Arten ist eine durch Pressung 
hervorgebrachte Nachahmung von Nähten nicht als 
wirkliche Naht anzusehen, für das Pud .... <3,6*0 K 
Aus mehreren Lagen Zusammengesetzes 
Papier, bei dem die äusseren Lagen in der Masse gefärbt 
sind, ist nach Art. 177, P. 2 lit. b, zu verzollen (C. 99 
Nr. 17 771). 
Die Tarifierung von nicht durchlöcherten und nicht 
zerhackten alten ausländischen Zeitungen, die wegen 
ihres Alters nicht zur Lektüre, sondern zum Verpacken oder 
zum Bekleben der Wände als Unterlage für die Tapeten 
bestimmt sind, nach Art. 177, P. 2 lit. b, des Tarifs — ist 
durch Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 4356 
gebilligt worden (C. 09, Nr. 5962, P. 39 j. 
c) Papier, unter lit. b genannt, mit Wasser 
zeichen aller Art, für das Pud .... 7,— R 
Das Zolldepartement gibt im Zollressort zur Darnach- 
achtung bekannt, dass zum Zwecke der Unterscheidung 
von Papier mit Wasserdruck, genannt in P. 2 
lit. c des Art. 177 des Zolltarifs, von Papier mit Präge 
stempel, genannt in P. 3 des gleichen Artikels, in folgender 
Weise vorzugehen: Das zu untersuchende Papier wird auf 
der einen Seite mit einer Lösung von stickstoffsaurem Queck 
silberoxydul angefeuchtet und sodann auf der andern Seite 
der Wirkung von Ammoniakdämpfen ausgesetzt. Infolge 
dieser Behandlung wird das Wasserzeichen früher, der Präge 
stempel hingegen später schwarz als der Fond (C. 06, Nr. 10623). 
d) Papiertapeten und Bordüren zu den 
selben, für das Pud 10,— R 
d) Vertragsgemäss (Fr.): Für das Pud . . 9,— B 
e) Pergament aus vegetabilischen Stoffen, 
auch auf undichtes Gewebe geklebt, und 
Pergamin; Paus-Papier und -Leinwand;
	        
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