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b) Papier jeder Art, ausser dem besonders
genannten, weisses und farbiges (in der
Masse gefärbt), ohne Verzierungen;
Papier, auf undichtes Gewebe, Lein
wand oder Mitkal (groben Kaliko) ge
klebt; Hefte, auch mit Umschlag, je
doch ohne Einband; liniiertes Papier,
für das Pud 6,— R
Vertragsgemäss: Aus 2. Zu b) Kragen, Man
schetten, Vorhemden aus Papier, auch auf einer
oder auf beiden Seiten mit weissem, farbigem oder
bedrucktem Baumwollstoff überzogen, ohne wirk
liche Nähte, zusammengewogen mit den Schachteln
oder Kartons, in denen sie sich befinden. Bei der
Verzollung von Kragen, Manschetten und Vor
hemden der genannten Arten ist eine durch Pressung
hervorgebrachte Nachahmung von Nähten nicht als
wirkliche Naht anzusehen, für das Pud .... <3,6*0 K
Aus mehreren Lagen Zusammengesetzes
Papier, bei dem die äusseren Lagen in der Masse gefärbt
sind, ist nach Art. 177, P. 2 lit. b, zu verzollen (C. 99
Nr. 17 771).
Die Tarifierung von nicht durchlöcherten und nicht
zerhackten alten ausländischen Zeitungen, die wegen
ihres Alters nicht zur Lektüre, sondern zum Verpacken oder
zum Bekleben der Wände als Unterlage für die Tapeten
bestimmt sind, nach Art. 177, P. 2 lit. b, des Tarifs — ist
durch Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 4356
gebilligt worden (C. 09, Nr. 5962, P. 39 j.
c) Papier, unter lit. b genannt, mit Wasser
zeichen aller Art, für das Pud .... 7,— R
Das Zolldepartement gibt im Zollressort zur Darnach-
achtung bekannt, dass zum Zwecke der Unterscheidung
von Papier mit Wasserdruck, genannt in P. 2
lit. c des Art. 177 des Zolltarifs, von Papier mit Präge
stempel, genannt in P. 3 des gleichen Artikels, in folgender
Weise vorzugehen: Das zu untersuchende Papier wird auf
der einen Seite mit einer Lösung von stickstoffsaurem Queck
silberoxydul angefeuchtet und sodann auf der andern Seite
der Wirkung von Ammoniakdämpfen ausgesetzt. Infolge
dieser Behandlung wird das Wasserzeichen früher, der Präge
stempel hingegen später schwarz als der Fond (C. 06, Nr. 10623).
d) Papiertapeten und Bordüren zu den
selben, für das Pud 10,— R
d) Vertragsgemäss (Fr.): Für das Pud . . 9,— B
e) Pergament aus vegetabilischen Stoffen,
auch auf undichtes Gewebe geklebt, und
Pergamin; Paus-Papier und -Leinwand;