Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Kap. XII. 
„ XIII. 
„ XIV. 
„ XV. 
„ XVI. 
„ XVII. 
„ XVIII. 
„ XIX. 
„ XX. 
„ XXI. 
III. Buch. 
IV. Buch. 
Kap. I. 
„ II. 
V. Buch. 
Kap. I. 
„ II. 
„ HI- 
VI. Buch. 
Kap. I. 
„ II. 
„ HI. 
VII. Buch. 
Kap. I. 
i 3 
II. 
Seite 
Besichtigungsbefunde und Weg für die Beschwerde gegen die 
Ergebnisse der Warenbesichtigung (Art. 441—459) 94 
Nachbesichtigung der Waren (Art. 460—463) 97 
Berechnung und Zahlung des Zolles und der anderen Gebühren 
(Art. 464—497) 98 
Vergünstigungen bei der Zollzahlung (Art. 498—508) . . . 107 
Ueberhebungen und Nachforderungen von Zoll und anderen 
Gebühren (Art. 509—514) 111 
Aufbewahrung der Waren (Art. 515—531) 112 
Ablassung der Waren (Art. 532—560) 115 
Verkauf der Waren in öffentlicher Versteigerung wegen 
Nichtzahlung des Zolles und der anderweitigen Gebühren 
(Art. 561—591) 122 
Wiederausfuhr von Waren (Art. 592—604) 127 
Postpakete, Briefe und Kreuzbandsendungen (Art. 605—647) 130 
Die Ausfuhr von Waren (Art. 648—699) 141—155 
Einlass von Reisenden. Vergünstigungen, die verschiedenen 
Anstalten und Personen gewährt werden 156—173 
Besichtigung und Einlass von Reisenden (Art. 700—712) . . 156 
Vom Passagiergut (Art. 713—736) 158 
Sendungen, Pakete und Gegenstände, die für den Kaiserlichen 
Hof sowie für Personen und Anstalten eingeführt werden, 
die besondere Vergünstigungen geniessen (Art. 737—760) . 167 
Von derUeberfiihrung von Waren und Gegenständen aus einem 
russischen Hafen in einen anderen 174—178 
Allgemeine Bestimmungen (Art. 761—770) 174 
Von Fahrzeugen, die mit fiskalischem Proviant beladen sind 
(Art. 771—777) 176 
Von Fischerbooten und anderen kleinen Fahrzeugen, die an 
den Küsten der Ostseegouvernements und des Gouvernements 
St. Petersburg Schiffahrt treiben (Art. 778—782) 177 
Von dem Handelsverkehr mit dem Grossfürstentum Finnland 179—191 
Von finnländischen Waren, die aus Finnland nach Russland 
eingeführt werden (Art. 783—810) 179 
Von russischen Waren, die nach Finnland ausgeführt werden 
(Art. 811—817) 187 
Allgemeine Bestimmungen (Art. 818—832) 188 
Besondere Regeln betreffend die Ein- und Ausfuhr von Waren 
bei dem Zollamt von Astrachan und den Zollanstalten des 
Kaukasus, des Generalgouvernements von Turkcstan. des Ge 
bietes von Ssemipalatinsk und Sibiriens 192—217 
Von der Ein- und Ausfuhr von Waren beim Zollamt von 
Astrachan (Art. 833—900) 192 
Von der Ein- und Ausfuhr von Waren über die Zollanstalten 
des Kaukasus (Art. 901—932) 205
	        
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