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Kap. XII.
„ XIII.
„ XIV.
„ XV.
„ XVI.
„ XVII.
„ XVIII.
„ XIX.
„ XX.
„ XXI.
III. Buch.
IV. Buch.
Kap. I.
„ II.
V. Buch.
Kap. I.
„ II.
„ HI-
VI. Buch.
Kap. I.
„ II.
„ HI.
VII. Buch.
Kap. I.
i 3
II.
Seite
Besichtigungsbefunde und Weg für die Beschwerde gegen die
Ergebnisse der Warenbesichtigung (Art. 441—459) 94
Nachbesichtigung der Waren (Art. 460—463) 97
Berechnung und Zahlung des Zolles und der anderen Gebühren
(Art. 464—497) 98
Vergünstigungen bei der Zollzahlung (Art. 498—508) . . . 107
Ueberhebungen und Nachforderungen von Zoll und anderen
Gebühren (Art. 509—514) 111
Aufbewahrung der Waren (Art. 515—531) 112
Ablassung der Waren (Art. 532—560) 115
Verkauf der Waren in öffentlicher Versteigerung wegen
Nichtzahlung des Zolles und der anderweitigen Gebühren
(Art. 561—591) 122
Wiederausfuhr von Waren (Art. 592—604) 127
Postpakete, Briefe und Kreuzbandsendungen (Art. 605—647) 130
Die Ausfuhr von Waren (Art. 648—699) 141—155
Einlass von Reisenden. Vergünstigungen, die verschiedenen
Anstalten und Personen gewährt werden 156—173
Besichtigung und Einlass von Reisenden (Art. 700—712) . . 156
Vom Passagiergut (Art. 713—736) 158
Sendungen, Pakete und Gegenstände, die für den Kaiserlichen
Hof sowie für Personen und Anstalten eingeführt werden,
die besondere Vergünstigungen geniessen (Art. 737—760) . 167
Von derUeberfiihrung von Waren und Gegenständen aus einem
russischen Hafen in einen anderen 174—178
Allgemeine Bestimmungen (Art. 761—770) 174
Von Fahrzeugen, die mit fiskalischem Proviant beladen sind
(Art. 771—777) 176
Von Fischerbooten und anderen kleinen Fahrzeugen, die an
den Küsten der Ostseegouvernements und des Gouvernements
St. Petersburg Schiffahrt treiben (Art. 778—782) 177
Von dem Handelsverkehr mit dem Grossfürstentum Finnland 179—191
Von finnländischen Waren, die aus Finnland nach Russland
eingeführt werden (Art. 783—810) 179
Von russischen Waren, die nach Finnland ausgeführt werden
(Art. 811—817) 187
Allgemeine Bestimmungen (Art. 818—832) 188
Besondere Regeln betreffend die Ein- und Ausfuhr von Waren
bei dem Zollamt von Astrachan und den Zollanstalten des
Kaukasus, des Generalgouvernements von Turkcstan. des Ge
bietes von Ssemipalatinsk und Sibiriens 192—217
Von der Ein- und Ausfuhr von Waren beim Zollamt von
Astrachan (Art. 833—900) 192
Von der Ein- und Ausfuhr von Waren über die Zollanstalten
des Kaukasus (Art. 901—932) 205