Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Zweiter  Teil.
Die  Anlagen  zu  dem  Zollreglement.
Seite
Anlage  zu  Art.  17  (Anm.  2).
Verzeichnis  der  europäischen  und  Kolonialwaren,  die  über  die  Landgrenze ­
  mit  Persien,  der  Türkei  und  dem  Kaspischen  Meere  nach
Transkaukasien  eingeführt  werden  dürfen  277
Anlage  zu  Art.  21..
Verzeichnis  der  Waren,  die  über  die  Hafennebenzollämter  I.  Ranges
des  Schwarzen  Meeres  eingeführt  werden  dürfen  283
Anlage  zu  Art.  83.
Verzeichnis  der  Kanzleigebühren  für  das  Abfassen  und  Niederschreiben
von  Zollurkunden  291
Anlage  zu  Art.  468.
Regeln  betreffend  den  erhöhten  Zolltarif  293
Anlage  zu  Art.  548  (Anm.).
Von  der  obligatorischen  Banderolierung  von  Tee  295
Anlage  zu  Art.  666.
Regeln  für  die  Zollbesichtigung  solcher  Fabrikate  am  Herstellungsort ­
  und  in  Warenlagern,  die  unter  Rückerstattung  der  Probiergebühren ­
  oder  des  Zolls  für  die  zu  ihrer  Herstellung  gebrauchten
Materiahen  und  Maschinen  ins  Ausland  ausgeführt  werden  ....  298
Anlage  zu  Art.  779.
Verzeichnis  der  Waren  und  verschiedenen  Gegenstände,  die  ohne
Begleitschein  in  einem  Schiff  oder  Boot  in  die  Küstendörfer  der
Gouvernements  von  Esthland,  Livland,  Kurland  und  St.  Petersburg
eingeführt  werden  dürfen  301
Anlage  zu  Art.  784.
I.  Verzeichnis  finnländischer  Waren,  die  ohne  Ursprungszeugnisse
und  zollfrei  eingeführt  werden  dürfen  303
II.  Verzeichnis  finnländischer  Waren,  die  zollfrei,  jedoch  nur  gegen
Vorweisung  von  Zeugnissen  über  deren  finnländische  Herkunft
nach  Russland  eingeführt  werden  dürfen  306
III.  Verzeichnis  finnländischer  Waren,  die  mit  einem  Ausgleichszoll
belegt  sind  und  nur  gegen  Nachweis  ihres  finnländischen  Ursprungs ­
  eingeführt  werden  dürfen  310
Anlage  zu  Art.  796.
Verzeichnis  finnländischer  Waren,  die  auf  dem  Seewege  nach  Russland ­
  ohne  Deklaration  eingeführt  werden  können  318
Anlage  zu  Art.  811.
Verzeichnis  russischer  Waren,  die  bei  der  Einfuhr  nach  Finnland
verzollt  werden  müssen  319
            
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