501
Ueber die Aufnahme in den Verein entscheidet der Gesamtvorstand.
Es bleibt ihm überlassen, auch Firmen oder Personen
aufzunehmen, welche den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen.
§ 7.
Jedes ordentliche Mitglied hat ein einmaliges Eintrittsgeld
von 20 Mark und einen laufenden Jahresbeitrag von mindestens
30 Mark zu zahlen.
Für Mitglieder, welche in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres
beitreten, ermässigt sich der Mindestsatz des ersten Beitrages
für diese Zeit auf 15 Mark.
Der Gesamtvorstand ist berechtigt, nötigenfalls einen prozentualen
Aufschlag des Jahresbeitrages zur Deckung der Geschäftsunkosten
zu erheben. Die Höhe des Aufschlages wird von
der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Das Vereinsjahr läuft vom 1. April bis 31. März.
§ 8.
Die Rechte der ordentlichen Mitglieder können nur von
den Inhabern oder den rechtlich bestellten Vertretern der Firma
selbst, in den Mitgliederversammlungen auch durch einen dazu
bevollmächtigten Angehörigen ihres Geschäftes ausgeübt werden.
Mitglieder.
Der Verein zählte im August 1911:
530 direkte Mitglieder, darunter
58 Handelskammern und
18 Freie Verbände.
Gesamtvorstand:
Kgl. Kommerzienrat H. Friedrichs, Inhaber
der Firma Pignol & Heiland, Vorsitzender Potsdam
Dr. Carl Reimarus, Direktor der Chemischen
Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering),
1. Stellvertretender Vorsitzender Berlin
Johs. Kothe, Geschäftsleiter der Seetransport-Gesellschaft
m. b. H., und der
Dampfschiffs-Reederei „Union“, A.-G.,
2. Stellvertretender Vorsitzender Hamburg