Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Ueber  die  Aufnahme  in  den  Verein  entscheidet  der  Gesamtvorstand. ­
  Es  bleibt  ihm  überlassen,  auch  Firmen  oder  Personen
aufzunehmen,  welche  den  vorstehenden  Anforderungen  nicht  entsprechen. ­

§  7.
Jedes  ordentliche  Mitglied  hat  ein  einmaliges  Eintrittsgeld
von  20  Mark  und  einen  laufenden  Jahresbeitrag  von  mindestens
30  Mark  zu  zahlen.
Für  Mitglieder,  welche  in  der  zweiten  Hälfte  des  Geschäftsjahres ­
  beitreten,  ermässigt  sich  der  Mindestsatz  des  ersten  Beitrages
für  diese  Zeit  auf  15  Mark.
Der  Gesamtvorstand  ist  berechtigt,  nötigenfalls  einen  prozentualen ­
  Aufschlag  des  Jahresbeitrages  zur  Deckung  der  Geschäftsunkosten ­
  zu  erheben.  Die  Höhe  des  Aufschlages  wird  von
der  ordentlichen  Mitgliederversammlung  beschlossen.
Das  Vereinsjahr  läuft  vom  1.  April  bis  31.  März.
§  8.
Die  Rechte  der  ordentlichen  Mitglieder  können  nur  von
den  Inhabern  oder  den  rechtlich  bestellten  Vertretern  der  Firma
selbst,  in  den  Mitgliederversammlungen  auch  durch  einen  dazu
bevollmächtigten  Angehörigen  ihres  Geschäftes  ausgeübt  werden.

Mitglieder.
Der  Verein  zählte  im  August  1911:
530  direkte  Mitglieder,  darunter
58  Handelskammern  und
18  Freie  Verbände.
Gesamtvorstand:
Kgl.  Kommerzienrat  H.  Friedrichs,  Inhaber
der  Firma  Pignol  &  Heiland,  Vorsitzender  Potsdam
Dr.  Carl  Reimarus,  Direktor  der  Chemischen
Fabrik  auf  Aktien  (vorm.  E.  Schering),
1.  Stellvertretender  Vorsitzender  Berlin
Johs.  Kothe,  Geschäftsleiter  der  Seetransport-Gesellschaft ­
  m.  b.  H.,  und  der
Dampfschiffs-Reederei  „Union“,  A.-G.,
2.  Stellvertretender  Vorsitzender  Hamburg
            
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