Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

246*  Seidenweberei  Michels  &  &£.,  Berlin,  Krefeld,  Nowawes.
Gugenheim,  der  im  Verein  mit  Herrn  E.  S.  Fuerstenberg,  i.  Fa.  Albert  Rosenhain,  Berlin,  das
betreffende  Grundstück  käuflich  erwarb  und  dieses,  nebst  dem  Geschenk  eines  entsprechenden ­
  Baukapitals,  dem  Verbände  Berliner  Spezialgeschäfte  zum  Zwecke  der  Errichtung  jenes
Ferienheims  zinsfrei  zur  Verfügung  stellte.  Diese  Wohlfahrtseinrichtung  wird  seitens  der
weiblichen  Angestellten  ganz  außerordentlich  geschätzt,  weil  ihnen  damit,  unweit  Berlins,
unmittelbar  an  Wald  und  Wasser  gelegen,  für  ein  ganz  geringes  Geld  in  einem  villenartigen
Heim  ein  wundervoller  Ferienaufenthalt  geboten  wird.
Außer  dieser  Einrichtung  hat  Herr  Gugenheim  speziell  für  seine  eigenen  Angestellten ­
  noch  eine  Reihe  von  Sonderwohltaten  vorgesehen,  von  denen  hier  namentlich  die
folgenden  benannt  sein  mögen:
Die  regelmäßige  Gewährung  längerer  Sommerferien  für  sämtliche  Beamten
und  technischen  Angestellten  gegen  Fortzahlung  des  vollen  Gehalts.
Gewährung  freier  Unterkunft  und  Beköstigung  während  der  ganzen  Dauer
des  Ferienaufenthaltes  im  Verbandsheim  zu  Mellen  für  alle  weiblichen  Angestellten
des  Hauses,  die  in  diesem  Heim  ihre  Ferien  zuzubringen  wünschen.
Die  kostenfreie  Entsendung  erkrankter  oder  erholungsbedürftiger  Angestellten ­
  in  Heilanstalten,  Bäder  und  klimatische  Kurorte  bei  voller  Gehaltszahlung ­
  und  Bestreitung  der  gesamten  Kurkosten,  soweit  sie  selbst  dazu
nicht  in  der  Lage  sind.
DIE  BEWILLIGUNG  VON  TEUERUNGSZULAGEN  für  alle  Angestellte  bestimmter
Gehaltsklassen  und
DIE  GEWÄHRUNG  VON  URLAUB  UND  SUBVENTIONEN  AN  ANGESTELLTE  zum
Zwecke  von  Studienreisen  im  Interesse  ihrer  beruflichen  Fortbildung.
Als  eine  weitere,  sehr  nützliche  Einrichtung  für  die  Wohlfahrt  der  Angestellten  hat
sich  die  Begründung  der
,,MICHELSSCHEN  HAUSSPARKASSE“  erwiesen.  Diese  Einrichtung  gewährt  jedem
Angestellten  die  Möglichkeit,  auch  mit  dem  kleinsten  Scherflein  den  Grund  zu  einem  sicheren
Sparguthaben  zu  legen,  das  ihm  und  seiner  Familie  in  Fällen  äußerster  Not  als  willkommener ­
  Rückhalt  dienen  wird.  Als  ein  hervorstehender  Zug  dieser  Wohlfahrtskasse  ist  die
grundsätzliche  Begünstigung  gerade  der  kleinsten  Spareinlagen,  die  darin  ihren  Ausdruck
findet,  daß  Spareinlagen  unter  500  M.  mit  einem  Satze  von  6  %,  größere  Beträge  mit  5  %  p.  a.
verzinst  werden.
GEWINNBETEILIGUNG.  Neben  den  vorgenannten  Einrichtungen  darf  die  Gewinnbeteiligung ­
  der  kaufmännischen  Angestellten  als  ein  sehr  wichtiges  Glied  in  der  Kette
der  sozialen  Wohlfahrtseinrichtungen  dieses  Hauses  genannt  werden.  Jeder  im  Verkauf
tätige  Angestellte  ist  mit  einem  prozentual  bemessenen  Satze  an  dem  Gewinn  der  durch
ihn  bewirkten  Verkäufe  beteiligt,  wodurch  ihm  die  Gelegenheit  gegeben  wird,  sein  festes
Einkommen,  dessen  Festsetzung  völlig  unabhängig  von  dem  zu  erwartenden  Gewinnertrage ­
  geschieht,  durch  Entfaltung  von  Fleiß  und  Tüchtigkeit  nicht  unbeträchtlich  zu
erhöhen.
GEISTIGE  FÖRDERUNG  DER  ANGESTELLTEN.  Hand  in  Hand  mit  der  materiellen
Wohlfahrtsfürsorge  gehen  ferner  mancherlei  Einrichtungen,  welche  die  geistige  Förderung
der  Angestellten  zum  Gegenstand  haben  und  einen  versöhnlichen  Ausgleich  der  sozialen
Unterschiede,  die  zwischen  Chef  und  Angestellten  eines  großen  Geschäftshauses  liegen,  angelegentlichst ­
  pflegen.  An  erster  Stelle  sind  hier  die  monatlichen
DISKUSSIONSABENDE  des  Hauses  zu  nennen.  Der  Chef  des  Hauses  gibt  in  diesen
Versammlungen  seine  Wünsche  und  Absichten  kund  und  regt  auf  diese  Weise  seine  Angestellten ­
  zur  geistigen  Mitarbeit  an  der  Lösung  gegebener  geschäftlicher  Fragen  an.  Vom
            
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