246* Seidenweberei Michels & &£., Berlin, Krefeld, Nowawes.
Gugenheim, der im Verein mit Herrn E. S. Fuerstenberg, i. Fa. Albert Rosenhain, Berlin, das
betreffende Grundstück käuflich erwarb und dieses, nebst dem Geschenk eines entsprechenden
Baukapitals, dem Verbände Berliner Spezialgeschäfte zum Zwecke der Errichtung jenes
Ferienheims zinsfrei zur Verfügung stellte. Diese Wohlfahrtseinrichtung wird seitens der
weiblichen Angestellten ganz außerordentlich geschätzt, weil ihnen damit, unweit Berlins,
unmittelbar an Wald und Wasser gelegen, für ein ganz geringes Geld in einem villenartigen
Heim ein wundervoller Ferienaufenthalt geboten wird.
Außer dieser Einrichtung hat Herr Gugenheim speziell für seine eigenen Angestellten
noch eine Reihe von Sonderwohltaten vorgesehen, von denen hier namentlich die
folgenden benannt sein mögen:
Die regelmäßige Gewährung längerer Sommerferien für sämtliche Beamten
und technischen Angestellten gegen Fortzahlung des vollen Gehalts.
Gewährung freier Unterkunft und Beköstigung während der ganzen Dauer
des Ferienaufenthaltes im Verbandsheim zu Mellen für alle weiblichen Angestellten
des Hauses, die in diesem Heim ihre Ferien zuzubringen wünschen.
Die kostenfreie Entsendung erkrankter oder erholungsbedürftiger Angestellten
in Heilanstalten, Bäder und klimatische Kurorte bei voller Gehaltszahlung
und Bestreitung der gesamten Kurkosten, soweit sie selbst dazu
nicht in der Lage sind.
DIE BEWILLIGUNG VON TEUERUNGSZULAGEN für alle Angestellte bestimmter
Gehaltsklassen und
DIE GEWÄHRUNG VON URLAUB UND SUBVENTIONEN AN ANGESTELLTE zum
Zwecke von Studienreisen im Interesse ihrer beruflichen Fortbildung.
Als eine weitere, sehr nützliche Einrichtung für die Wohlfahrt der Angestellten hat
sich die Begründung der
,,MICHELSSCHEN HAUSSPARKASSE“ erwiesen. Diese Einrichtung gewährt jedem
Angestellten die Möglichkeit, auch mit dem kleinsten Scherflein den Grund zu einem sicheren
Sparguthaben zu legen, das ihm und seiner Familie in Fällen äußerster Not als willkommener
Rückhalt dienen wird. Als ein hervorstehender Zug dieser Wohlfahrtskasse ist die
grundsätzliche Begünstigung gerade der kleinsten Spareinlagen, die darin ihren Ausdruck
findet, daß Spareinlagen unter 500 M. mit einem Satze von 6 %, größere Beträge mit 5 % p. a.
verzinst werden.
GEWINNBETEILIGUNG. Neben den vorgenannten Einrichtungen darf die Gewinnbeteiligung
der kaufmännischen Angestellten als ein sehr wichtiges Glied in der Kette
der sozialen Wohlfahrtseinrichtungen dieses Hauses genannt werden. Jeder im Verkauf
tätige Angestellte ist mit einem prozentual bemessenen Satze an dem Gewinn der durch
ihn bewirkten Verkäufe beteiligt, wodurch ihm die Gelegenheit gegeben wird, sein festes
Einkommen, dessen Festsetzung völlig unabhängig von dem zu erwartenden Gewinnertrage
geschieht, durch Entfaltung von Fleiß und Tüchtigkeit nicht unbeträchtlich zu
erhöhen.
GEISTIGE FÖRDERUNG DER ANGESTELLTEN. Hand in Hand mit der materiellen
Wohlfahrtsfürsorge gehen ferner mancherlei Einrichtungen, welche die geistige Förderung
der Angestellten zum Gegenstand haben und einen versöhnlichen Ausgleich der sozialen
Unterschiede, die zwischen Chef und Angestellten eines großen Geschäftshauses liegen, angelegentlichst
pflegen. An erster Stelle sind hier die monatlichen
DISKUSSIONSABENDE des Hauses zu nennen. Der Chef des Hauses gibt in diesen
Versammlungen seine Wünsche und Absichten kund und regt auf diese Weise seine Angestellten
zur geistigen Mitarbeit an der Lösung gegebener geschäftlicher Fragen an. Vom