Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

384*  Verein  für  Handlungs-Commis  von  1858  (Kaufmännischer  Verein),  Hamburg.

682  Köpfen  und  einem  Vermögen  von  15  768  M.  in  eine  eingeschriebene  Hilfskasse
umgewandelt.  Bis  zum  1.  Oktober  1909  erstreckte  sich  der  Wirkungskreis  auf  ganz
Deutschland;  von  da  ab  wurde  er  auf  ganz  Europa  ausgedehnt.  Die  Kasse  bezweckt, ­
  in  Krankheitsfällen  helfend  einzugreifen.  Ihr  Vorzug  anderen  Krankenversicherungen ­
  gegenüber  besteht  darin,  daß  sie  schon  für  sehr  kleine  Einzahlungen  die  höchsten
Leistungen  an  Kranken-  und  Begräbnisgeld  bietet.  In  der  Zeit  vom  1.  Juli  1885  bis  31.  Dezember ­
  1912  ist  in  217  760  Krankheitsfällen  Unterstützung  gewährt  worden.  Bei  1  530  209
Krankheitstagen  kam  Krankengeld  zur  Auszahlung.  Die  Gesamtausgaben  ohne  Verwaltungskosten ­
  beliefen  sich  auf  7  06x  763  M.,  und  zwar  für

Krankenunterstützungen  3  314  091  M.
Arzthonorar  2  457  803  ,,
Arznei  712  781  ,,
Heilmittel  und  sonstige  Ausgaben  ......  353  464  ,,
Begräbnisgeld  223  624  ,,

Die  Gesamteinnahmen  betrugen  im  gleichen  Zeiträume  8561  467  M.  Das  Vermögen
bezifferte  sich  am  31.  Dezember  1912  auf  über  580000  M.  An  Verwaltungskosten  entstanden
929  704  M.,  so  daß  den  Mitgliedern  unter  Berücksichtigung  des  Vermögens  rund  83  v.  H.
ihrer  Einzahlungen  wieder  zugute  gekommen  sind.
Die  Beiträge  sind  gegenüber  den  hohen  Leistungen  mäßig  und  für  Lehrlinge  noch
besonders  niedrig  bemessen.  Eintrittsgeld  erhebt  die  Kasse  nicht.  An  Krankenunterstützung ­
  gewährt  sie,  außer  freier  ärztlicher  Behandlung  oder  Arzthonorarvergütung,
Arznei,  sowie  Brillen,  Bruchbänder  und  sonstige  Heilmittel,  ein  tägliches  Krankengeld  je
nach  Wahl  der  Klasse  bis  zu  5  M.  Bei  Aufenthalt  in  Krankenhäusern  werden  die  Kurund
  Verpflegungskosten  je  nach  Höhe  der  Versicherung  einschließlich  der  Familienangehörigenunterstützung ­
  bis  zu  9  M.  täglich  ausgezahlt.  Im  Todesfälle  kommt  an  die  Angehörigen ­
  ein  Begräbnisgeld,  ohne  Rücksicht  auf  die  Dauer  der  Mitgliedschaft,  bis  zu  300  M.
zur  Auszahlung.  Durch  diese  Leistungen  ist  es  der  Kasse  gelungen,  einen  Mitgliederbestand
von  über  25  000  zu  erzielen.
Der  Grundsatz  des  Vereins,  daß  neben  der  heute  nicht  mehr  zu  entbehrenden  Hilfe
durch  Staat  und  Gesetzgebung  die  Hilfe  aus  eigener  Kraft  nicht  nur  daseinsberechtigt,
sondern  auch  notwendig  ist,  hat  den  Verein  zur  Schaffung  weiterer,  auf  Selbsthilfe
gegründeter  Wohlfahrtseinrichtung  veranlaßt.  Eine
PENSIONSKASSE  wurde  im  Jahre  1886  gegründet,  die  als  Grundstock  25000  M.  vom
Vereinsvermögen  zugewiesen  erhielt.
Diese  Kasse  hat  sich  die  Aufgabe  gestellt,  den  selbständigen  Kaufleuten  und  Handlungsgehilfen ­
  für  den  Fall  der  Invalidität  wie  für  die  Zeit  vorgerückten  Alters  einen  wirksamen ­
  Schutz  zu  bieten  und  den  ihres  Ernährers  beraubten  Ehefrauen  eine  ausreichende
Beihilfe  zum  Lebensunterhalte  zu  gewähren.
Die  Kasse  erfüllt  diese  Aufgabe  durch  ihre  Invaliditäts-,  Alters-  und  Witwenversicherung; ­
  sie  zahlt
Witwenrenten  bis  zum  Betrage  von  1200  M.  jährl.
Invalidenrenten  ,,  ,,  ,,  ,,  2000  ,,  ,,
Altersrenten  „  ,,  „  ,,  3600  „  „
Insgesamt  sind  bis  Ende  1912  etwa  3(4  Millionen  Mark  an  Invaliden-,  Witwen-  und
Altersrenten  usw.  gewährt  worden.
Das  Kassenvermögen  war  bis  Ende  1912  auf  mehr  als  14  %  Millionen  Mark  angewachsen.
Die  jährliche  Einnahme  an  Beiträgen  und  Zinsen  beträgt  über  eine  Million  Mark.
Die  Einrichtungen  der  Pensionskasse  bilden  eine  wichtige  Ergänzung  der  staatlichen
Angestelltenversicherung,  denn  sie  übernimmt  die  Invaliditäts-  und  Witwenversicherung
            
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