len Vertragsgegner umfassen. Musterbeispiele solcher Handelsverträge sind die von
“rankreich und Italien mit der Schweiz und den österreichsungarischen Nachfolgestaaten
ıbgeschlossenen Verträge, die auf die Exportindustrie gerade Deutschlands Bedacht
ıehmen. Die Spezialisierung der Zolltarifschemen und die Schaffung von Ex-Positionen
n den Verträgen vermindern naturgemäß den Wert der Meistbegünstigung ganz außer:
ordentlich. Ein anderes kommt hinzu: Wenn die Zollsätze so. hoch sind, daß sie die An-
ahnung normaler Geschäftsbeziehungen mehr oder weniger ausschließen, bringt auch die
Gewährung der niedrigsten Sätze nur geringe Vorteile, insbesondere hat sich bei Frankreich
ınd Belgien ergeben, daß auch die Minimaltarife für manche deutsche Exportindustrien
ınübersteigbar sind. Völlig problematisch wird aber gegenüber solchen Zolltarifen des
Auslands die Meistbegünstigung, wenn das Ausland in den Verträgen sich die Möglichkeit
vorbehält,; seine Tarife während der Vertragsdauer willkürlich zu erhöhen. Der jüngst vers
Sffentlichte Entwurf der französischen Zolltarifnovelle, die für fast alle deutschen Export:
ırtikel wesentliche Erhöhungen des Minimaltarifs und des Generaltarifs vorsieht, ist ge-
signet, manchen deutschen Exportindustrien jedes Interesse an dem Zustandekommen eines
deutsch-französischen Handelsvertrags zu nehmen, gleichgültig, ob dieser Handelsvertrag
ihren Erzeugnissen die Meistbegünstigung sichert oder nicht.
Alle diese Umstände haben die deutsche Regierung allmählich dahin gebracht, bei
den Handelsvertragsverhandlungen ihr Augenmerk nicht mehr ausschließlich oder in erster
Linie der Frage der Meistbegünstigung zuzuwenden, sondern auch der absoluten Höhe der
Zollsätze unserer Verhandlungsgegner die schärfste Aufmerksamkeit zu schenken. Wenn
diese Entwicklung, die Deutschland durch seine Vertragsgegner aufgezwungen wird, weiter
ihren Fortgang nimmt, werden die Handelsverträge ein anderes Gesicht bekommen müssen,
als wohl noch bei Beginn der Verhandlungen wenigstens von der Regierung angenommen
wurde, Aus den Meistbegünstigungsverträgen nach dem Vorbild des deutsch-amerikani-
schen und des deutschzenglischen Vertrages werden mehr und mehr reine Reziprozitäts-
verträge, in denen die Vertragsparteien Bindungen in bestimmter Höhe festgesetzter Zoll-
3ätze miteinander austauschen. In diesen Reziprozitätsverträgen wird man zwar auf die
Meistbegünstigung nicht verzichten können; sie wird aber nur mehr eine Ergänzung der
vom Vertragsgegner erreichten Zollbindungen darstellen. Der Abschluß solcher Verträge
wird bei der Haltung unserer Vertragsgegner auf nicht geringe Schwierigkeiten stoßen
and wird insbesondere bei Frankreich lebhaften Widerstand finden, da die französische
Regierung immer noch auf dem Standpunkt steht, daß ihr Minimaltarif nicht ermäßigt
werden könne. Nur diese Form der Handelsverträge wird aber der deutschen Exportindu-
strie stetige Absatzverhältnisse während der Dauer des Vertrages sichern.
Der Erfolg der im Gang befindlichen und noch bevorstehenden Handelsvertrags-
verhandlungen wird davon abhängen, in welchem Maße es gelingen wird, die günstige
Position, die Deutschland gegenüber seinen Vertragsgegnern einnimmt, auszunützen. Die
Stärke Deutschlands in diesen Verhandlungen liegt in der Größe seines Marktes als Ab-
satzgebiet für ausländische Erzeugnisse. Deutschland ist mit seiner Bevölkerung von über.
% Millionen Menschen neben England immer noch der größte und kaufkräftigste Markt!
Europas. Um diesen Markt ihren Erzeugnissen zu öffnen, werden die anderen Staaten!
'etzten Endes bereit sein, Opfer zu bringen, indem sie auch ihre Märkte der deutschen
Axportindustrie wieder zugänglich machen. Voraussetzung hierzu ist, daß deutscherseits
die Verhandlungen mit allen Kampfmitteln und allen Verteidigungswaffen der Handels4
oolitik durchgefochten werden. Das wichtigste Rüstzeug für solche Verhandlungen, ein für
len Verhandlungskampf geeigneter deutscher Zolltarif, fehlte bei Beginn der Verhand:-
lungen. Denn der deutsche Zolltarif von 1902 enthält für die wichtigsten Exportwaren unserer
Vertragsgegner zum großen Teil Zollsätze, die der fremden Einfuhr kaum lästig fallen. Die
iremden Staaten werden nicht seneigt sein der deutschen Ausfuhr wesentliche Zugseständ:
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