fullscreen: Zur Wertzollfrage

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Erst der Not der Stunde hat es bedurft, um den 
Schlüssel zu einem für deutsche Verhältnisse geeigneten 
Wertzoll zu finden; sollte er ja doch der begreiflichen 
Furcht unserer Kaufleute vor Zollhinterziehungen ehr 
loser Konkurrenten ebenso sehr Rechnung tragen wie 
ihrem Standesgesühle, das sich auf der einen Seite gegen 
belästigende Betriebskontrollen, auf der anderen Seite 
gegen die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit steueramtlicher 
Fehlentscheidungen auflehnte, wie solche als Folge von 
Prüfungen des Warenwertes durch fachunkundige Zoll 
beamte mit Recht für unausbleiblich galten. 
Es kann hier darauf verzichtet werden, die Gründe 
zu erörtern, die eine Mehrheitsbildung zugunsten der 
Regierungsvorlage (Tabakverbrauchssteuer; Banderolen- 
steuer) nicht wahrscheinlich machten. Jedenfalls stand 
die Möglichkeit ihrer Ablehnung vor Augen, wäh 
rend andererseits von Tag zu Tage die Anschauung 
mehr Boden gewann, daß eine reine Erhöhung des Ee- 
wichtszolles zwar bequem, aber alles andere als eine 
damaligen Gegengründe der Regierung gegen den Wertzoll waren die 
allgemein anerkannten, daß der Marktwert nicht sicher feststellbar sei, 
die Zugrundelegung des Preises (Faktura) aber zu den unbeliebten 
Fabrikkontrollen der Fabrikatsteuer führe. Das Tabaksteuergesetz vom 
15. Juli 1909 verlangt jedoch nicht Feststellung des Marktwertes, son- 
dern des Preises, und hat dennoch die Fabrikkontrollen entbehrlich ge 
macht. Damit waren alle früheren Bedenken gegen den Wertzoll be- 
seitigt. Nur konnte natürlich der neue Weg erst betreten werden, nach 
dem er gefunden war. Das vergessen stets diejenigen Gegner der 
Tabaksteuer, die das Verhalten der Regierung in dieser Frage wider 
spruchsvoll nennen.
	        
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