fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VII. Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts 235 
des 13. Jahrhunderts kennt, wird es verständlich, warum der Rat seit der Mitte des 
13. Jahrhunderts so sehr darauf ausging, Einfluß auf das Schulwesen zu gewinnen. Vgl. 
dazu jetzt: Käthe Neumann, Ztschr. f. Lüb. Gesch. Bd. 22, S. 107ff. — Eine die Be- 
deutung der Schriftlichkeit für die Organisation des Handels richtig einschätzende Wertung 
finde ich nachträglich bei H. Pirenne, Les villes du Moyen Age, 1927, S. 98; Hier bringt 
Pirenne die frühe Vorherrschaft Venedigs auf dem Gebiet des Handels in Zusammenhang 
damit, daß hier im 10. Jahrhundert die Schriftlichkeit weit verbreitet ist; man könnte 
sagen, daß hier der Zusammenhang mit der Schreibkultur der Antike bei den Laien nicht 
unterbrochen wurde. Man wird gut tun, bei handelsgeschichtlichen Untersuchungen für 
das Mittelalter auf das Aufkommen der Schriftlichkeit bei den Kaufleuten mehr als bisher 
zu achten, Hier ist die Handelsgeschichte auf die Mitarbeit einer kulturgeschichtlich ein- 
gestellten Paläographie angewiesen. 
?) Die Bedeutung des älteren Lübecker Getreidehandels — gerade für das 13. und 
14. Jahrhundert — wird zweifellos in der Literatur unterschätzt; auch noch bei J. Hansen , 
Beiträge zur Geschichte des Getreidehandels und der Getreidepolitik Lübecks, 1912. — 
Ich werde an anderer Stelle darauf eingehen. Hier möchte ich nur gegenüber der Ansicht 
von Belows, daß ‚das Mittelalter solche Kaufleute (d. h. Getreidegroßhändler) grund- 
sätzlich ausschloß‘“ (Probleme der Wirtschaftsgeschichte S. 373), auf das Getreide- 
geschäft hinweisen, das 1330 Johann Clingenberg als Kommissionär Johannes’ de monte 
in Lübeck abwickelte: es Handelte sich dabei um 603 Last Getreide. Vgl. oben S. 1871. 
und S. 194f. — Inzwischen hat G, von Below in einer Besprechung dieses Aufsatzes im 
Archiv für Weltwirtschaft Bd. XXIV, Heft 2, S. 169** ff, die Bedeutung des von Ludekin 
de monte betriebenen Getreidegeschäfts im großen dadurch einzuschränken versucht, 
daß er es als eine Ausnahme betrachtet, wie er denn selbst ja Getreidegroßhandel im 
Mittelalter nur „grundsätzlich‘“ für ausgeschlossen betrachtet, aber selbst Ausnahmen 
angedeutet habe. Dazu ist zu bemerken, daß mit den Ausnahmen, die Below S. 374 
seiner ‚Probleme‘ andeutet, der Betrieb eines Getreidegroßhandels eines Ludekin de 
monte nichts zu tun hat, Außerdem ist von einem „grundsätzlichen“ Ausgeschlossensein 
des Getreidegroßhandels weder für Lübeck noch für Stralsund bereits im 13. Jahrhundert 
das mindeste zu bemerken. Ich verweise zunächst auf Cie sehr interessante Urkunde 
L.U.B. I, S. 185 vom Jahre 1253, deren Überschrift im L.U.B. nicht einwandfrei ist; 
ich verweise ferner auf die Nachrichten über Verschiffungen von Getreide von der Stral- 
sunder Brücke aus, die sich im ältesten Stralsunder Stadtbuch finden. (Vgl. oben S. 211, 
Anm. 87 am Schluß). Ähnliches gilt für Wismar, von wo aus namentlich das Pöhler 
Getreide lastenweise verschifft wurde. Für den weiteren Osten sei nur an den Getreide- 
großhandel des Deutschen Ordens erinnert. Jedenfalls: Getreidegroßhandelsgeschäfte, wie 
die von mir nachgewiesenen, sind keinerlei Ausnahmen, sondern das übliche im nord- 
deutschen Handelsgebiet. — Für Rostock vergleiche auch den interessanten Hinweis 
bei Häpke, Hans. Gbll. 1913, S. 181 zu Anm. 2 („Großes Getreidegeschäft Rostocker 
Kaufleute‘, abgeschlossen mit der Stadt Dordrecht im ‚Jahre 1284). 
8) Vgl. oben S. 169f. 
®) Vgl. W. Brehmer, H.Gesch.Bl., Jahrgang 1882, S. 51ff, 
10) Diese ältere, auf die Gründungsunternehmer zurückgehende Lübecker Oberschicht 
— vgl. über sie meinen „Markt von Lübeck“ und oben S. 128ff. —- ist vielleicht, was ich 
aber nur mit allem Vorbehalt tue, für ihre Handelstätigkeit als „„Gelegenheitshändler‘“ im 
Sombartschen Sinne (vgl. Sombart, Der moderne Kapitalismus, Bd. I, 4. Aufl., S. 280) 
zu charakterisieren. Näheres über sie in meinem späteren Buche, Diese Schicht kann 
sich aber seit dem Ende des 13. Jahrhunderts nur soweit behaupten, als sie Berufshändler 
wird! Vgl. als Beispiel Hermann Warendorp, oben S. 176ff. — Die ältesten bürgerlichen 
Oberschichten in altdeutschen Städten, wie etwa in den niedersächsischen, für die 
L. Ohlendorf, Das niedersächsische Patriziat, 1910, den Nachweis erbracht hat, daß 
es sich hier in der Tat um ein Einwandern kleiner ländlicher Grundherrn in die werdenden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.