VII. Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts 235
des 13. Jahrhunderts kennt, wird es verständlich, warum der Rat seit der Mitte des
13. Jahrhunderts so sehr darauf ausging, Einfluß auf das Schulwesen zu gewinnen. Vgl.
dazu jetzt: Käthe Neumann, Ztschr. f. Lüb. Gesch. Bd. 22, S. 107ff. — Eine die Be-
deutung der Schriftlichkeit für die Organisation des Handels richtig einschätzende Wertung
finde ich nachträglich bei H. Pirenne, Les villes du Moyen Age, 1927, S. 98; Hier bringt
Pirenne die frühe Vorherrschaft Venedigs auf dem Gebiet des Handels in Zusammenhang
damit, daß hier im 10. Jahrhundert die Schriftlichkeit weit verbreitet ist; man könnte
sagen, daß hier der Zusammenhang mit der Schreibkultur der Antike bei den Laien nicht
unterbrochen wurde. Man wird gut tun, bei handelsgeschichtlichen Untersuchungen für
das Mittelalter auf das Aufkommen der Schriftlichkeit bei den Kaufleuten mehr als bisher
zu achten, Hier ist die Handelsgeschichte auf die Mitarbeit einer kulturgeschichtlich ein-
gestellten Paläographie angewiesen.
?) Die Bedeutung des älteren Lübecker Getreidehandels — gerade für das 13. und
14. Jahrhundert — wird zweifellos in der Literatur unterschätzt; auch noch bei J. Hansen ,
Beiträge zur Geschichte des Getreidehandels und der Getreidepolitik Lübecks, 1912. —
Ich werde an anderer Stelle darauf eingehen. Hier möchte ich nur gegenüber der Ansicht
von Belows, daß ‚das Mittelalter solche Kaufleute (d. h. Getreidegroßhändler) grund-
sätzlich ausschloß‘“ (Probleme der Wirtschaftsgeschichte S. 373), auf das Getreide-
geschäft hinweisen, das 1330 Johann Clingenberg als Kommissionär Johannes’ de monte
in Lübeck abwickelte: es Handelte sich dabei um 603 Last Getreide. Vgl. oben S. 1871.
und S. 194f. — Inzwischen hat G, von Below in einer Besprechung dieses Aufsatzes im
Archiv für Weltwirtschaft Bd. XXIV, Heft 2, S. 169** ff, die Bedeutung des von Ludekin
de monte betriebenen Getreidegeschäfts im großen dadurch einzuschränken versucht,
daß er es als eine Ausnahme betrachtet, wie er denn selbst ja Getreidegroßhandel im
Mittelalter nur „grundsätzlich‘“ für ausgeschlossen betrachtet, aber selbst Ausnahmen
angedeutet habe. Dazu ist zu bemerken, daß mit den Ausnahmen, die Below S. 374
seiner ‚Probleme‘ andeutet, der Betrieb eines Getreidegroßhandels eines Ludekin de
monte nichts zu tun hat, Außerdem ist von einem „grundsätzlichen“ Ausgeschlossensein
des Getreidegroßhandels weder für Lübeck noch für Stralsund bereits im 13. Jahrhundert
das mindeste zu bemerken. Ich verweise zunächst auf Cie sehr interessante Urkunde
L.U.B. I, S. 185 vom Jahre 1253, deren Überschrift im L.U.B. nicht einwandfrei ist;
ich verweise ferner auf die Nachrichten über Verschiffungen von Getreide von der Stral-
sunder Brücke aus, die sich im ältesten Stralsunder Stadtbuch finden. (Vgl. oben S. 211,
Anm. 87 am Schluß). Ähnliches gilt für Wismar, von wo aus namentlich das Pöhler
Getreide lastenweise verschifft wurde. Für den weiteren Osten sei nur an den Getreide-
großhandel des Deutschen Ordens erinnert. Jedenfalls: Getreidegroßhandelsgeschäfte, wie
die von mir nachgewiesenen, sind keinerlei Ausnahmen, sondern das übliche im nord-
deutschen Handelsgebiet. — Für Rostock vergleiche auch den interessanten Hinweis
bei Häpke, Hans. Gbll. 1913, S. 181 zu Anm. 2 („Großes Getreidegeschäft Rostocker
Kaufleute‘, abgeschlossen mit der Stadt Dordrecht im ‚Jahre 1284).
8) Vgl. oben S. 169f.
®) Vgl. W. Brehmer, H.Gesch.Bl., Jahrgang 1882, S. 51ff,
10) Diese ältere, auf die Gründungsunternehmer zurückgehende Lübecker Oberschicht
— vgl. über sie meinen „Markt von Lübeck“ und oben S. 128ff. —- ist vielleicht, was ich
aber nur mit allem Vorbehalt tue, für ihre Handelstätigkeit als „„Gelegenheitshändler‘“ im
Sombartschen Sinne (vgl. Sombart, Der moderne Kapitalismus, Bd. I, 4. Aufl., S. 280)
zu charakterisieren. Näheres über sie in meinem späteren Buche, Diese Schicht kann
sich aber seit dem Ende des 13. Jahrhunderts nur soweit behaupten, als sie Berufshändler
wird! Vgl. als Beispiel Hermann Warendorp, oben S. 176ff. — Die ältesten bürgerlichen
Oberschichten in altdeutschen Städten, wie etwa in den niedersächsischen, für die
L. Ohlendorf, Das niedersächsische Patriziat, 1910, den Nachweis erbracht hat, daß
es sich hier in der Tat um ein Einwandern kleiner ländlicher Grundherrn in die werdenden