Full text : Weltporto-Reform

58

Ist  doch  uns  goldreichen  Europäern  selber  das  Weltporto  schon
viel  zu  kostspielig  geworden,  sodass  wir  uns  mit  der  Gründung
von  Nachbar-,  Kolonial-  und  Uebersee-Postvereinen  zu  helfen
suchten  und  ein  internationales  Pennyporto  wenigstens  teilweise
für  eine  'Anzahl  unserer  Verkehrsbeziehungen  schon  geschaffen
haben.  Der  Chinese  mit  dem  sehr  viel  geringeren  Durchschnittseinkommen ­
  in  entwertetem  Silber  ist  gegen  die  hohe  Weltportoausgabe ­
  aber  noch  viel  empfindlicher.
Auch  China  hat  daher  —  freilich,  o  AVunder  des  Schicksals,
ohne  sein  Zutun!  —  seine  Sonderpostvereine  mit  benachbarten
und  fernen  Ländern  bekommen.  Aber  was  wir  noch  erst  anstreben, ­
  einen  weltumfassenden  Pennyporto-Verein,  das  ist  dort
schon  nahezu  erfüllt.
Wir  haben  bestenfalls  einzelne  Sonderpostvereine  grossen
Stils,  Kolonialpostunionen  und  Ueberseepostvereine,  China  aber
hat  bereits  seinen  eigenen  AVeltpostverein,  einen  Sonder-Weltpostverein
  mit  dem  Pennyporto  oder  Inlandsporto
der  ihm  angeschlossenen  Länder  als  Posttaxe.
Ich  nenne  diesen  chinesischen  Verein,  der  vom  Reich  der
Mitte  als  Mitielpunkt,  als  „Nabel  der  Welt“,  wie  es  vom  Orakel
zu  Delphi  hiess,  ausstrahlt  und  die  wichtigsten  und  grössten
Reiche  der  Erde  umfasst,  einen  AVeltpostverein,  einmal  wegen
seiner  ungeheuren  Grösse  und  dann,  weil  er  sich  auf  alle  fünf
Weltteile  erstreckt.  Der  „Allgemeine  Postvereiu“  von  1874
erhielt  ja  ‘auch  1878,  als  er  sich  in  alle  Weltteile  ausgedehnt
hatte,  den  Namen  „AVeltpostverein“.
Auch  der  chinesische  Sonderpostverein  ist  in  dem  Sinne
ein  AVeltpostverein,  ein  einheitliches  Verkehrsgebiet  für  die
Beziehungen  nach  und  von  China,  wenn  auch  die  von  da  ausstrahlenden ­
  Anschlussländer  untereinander  nur  zum  kleinen  Teil
das  Inlandsporto  gegenseitig  anwenden.
Die  nachstehende  statistische  Uebersicht,  die  eigentlich  noch
in  die  Tafel  V  des  vorigen  Kapitels  (S.  52)  unter  die  Ueberseepostvereine ­
  ferner  selbständiger  Länder  gehört,  gibt  ein  anschauliches ­
  Bild  darüber,  mit  welchen  Ländergebieten  das  chinesische
Reich  im  Postvereinsverhältnis  steht.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.