Full text: Der Weg der Reparation

Alliierten, abgesehen von sonstigen militärischen Maßnahmen zu 
Land und zur See, mit der Besetzung des Ruhrgebiets, Auch dies- 
mal wurden wieder die angeblichen militärischen Verfehlungen 
Deutschlands in der Entwaffnung und in der Verfolgung der 
Kriegsschuldigen mit der Reparation zusammengeworfen, 
Der Londoner Zahlungsplan hat kurz folgenden Inhalt: 
1, Deutschland behändigt der Reparationskommission anstelle 
der unter dem Versailler Vertrage ausgelieferten ‚Schuldver- 
schreibungen 
am 1, Juli 1921 12 Milliarden Goldmark A-Bonds 
am 1, November 1921 38 Milliarden Goldmark B-Bonds 
am 1, November 1921 82 Milliarden Goldmark C-Bonds, 
Die Kommission kann die A- und B-Bonds jederzeit ausgeben, die 
C-Bonds aber erst dann, wenn sie überzeugt ist, daß die deutschen 
Leistungen unter dem Zahlungsplan ausreichen, um Zinsen und 
Tilgung für die C-Bonds zu zahlen. Die Verzinsung aller Bonds ist 
mit fünf Prozent, die Tilgung mit einem Prozent jährlich vor- 
gesehen, Im Verhältnis zueinander haben die A-, B- und C-Bonds 
ein erstes, zweites und drittes Pfandrecht auf die deutschen 
Zahlungen und Sicherheiten, 
2, Deutschland zahlt jährlich bis zur Tilgung der gesamten 
Bonds 
a) 2 Milliarden Goldmark, 
b) 26 Prozent des Wertes der deutschen Ausfuhr vom 
1, Mai 1921 an gerechnet oder einen gleichwertigen 
Betrag auf Grund eines zu vereinbarenden Index, 
Die Zahlungen sind vierteljährlich zu leisten, 
3, Als feste Leistung für das erste Halbjahr zahlt Deutschland 
sogleich eine Milliarde Goldmark in Gold, Devisen oder drei- 
monatigen Reichsschatzanweisungen, die von deutschen Banken 
indossiert sind, 
4. Die Reparationskommission errichtet ein Garantiekomitee 
in Berlin, das mit der Aufsicht über die Ausführung des 
Zahlungsplanes betraut ist. Als besondere Sicherheit für die 
deutschen Zahlungen werden bestellt: die deutschen See- und 
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