Alliierten, abgesehen von sonstigen militärischen Maßnahmen zu
Land und zur See, mit der Besetzung des Ruhrgebiets, Auch dies-
mal wurden wieder die angeblichen militärischen Verfehlungen
Deutschlands in der Entwaffnung und in der Verfolgung der
Kriegsschuldigen mit der Reparation zusammengeworfen,
Der Londoner Zahlungsplan hat kurz folgenden Inhalt:
1, Deutschland behändigt der Reparationskommission anstelle
der unter dem Versailler Vertrage ausgelieferten ‚Schuldver-
schreibungen
am 1, Juli 1921 12 Milliarden Goldmark A-Bonds
am 1, November 1921 38 Milliarden Goldmark B-Bonds
am 1, November 1921 82 Milliarden Goldmark C-Bonds,
Die Kommission kann die A- und B-Bonds jederzeit ausgeben, die
C-Bonds aber erst dann, wenn sie überzeugt ist, daß die deutschen
Leistungen unter dem Zahlungsplan ausreichen, um Zinsen und
Tilgung für die C-Bonds zu zahlen. Die Verzinsung aller Bonds ist
mit fünf Prozent, die Tilgung mit einem Prozent jährlich vor-
gesehen, Im Verhältnis zueinander haben die A-, B- und C-Bonds
ein erstes, zweites und drittes Pfandrecht auf die deutschen
Zahlungen und Sicherheiten,
2, Deutschland zahlt jährlich bis zur Tilgung der gesamten
Bonds
a) 2 Milliarden Goldmark,
b) 26 Prozent des Wertes der deutschen Ausfuhr vom
1, Mai 1921 an gerechnet oder einen gleichwertigen
Betrag auf Grund eines zu vereinbarenden Index,
Die Zahlungen sind vierteljährlich zu leisten,
3, Als feste Leistung für das erste Halbjahr zahlt Deutschland
sogleich eine Milliarde Goldmark in Gold, Devisen oder drei-
monatigen Reichsschatzanweisungen, die von deutschen Banken
indossiert sind,
4. Die Reparationskommission errichtet ein Garantiekomitee
in Berlin, das mit der Aufsicht über die Ausführung des
Zahlungsplanes betraut ist. Als besondere Sicherheit für die
deutschen Zahlungen werden bestellt: die deutschen See- und
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