Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 723 
Kaiser immer stärker das Bedürfnis, die von ihm geschaffene 
Erbfolgeordnung mit aller Gewähr zu umgeben, die ihren Bestand 
nach seinem Tode sichern konnte; und es hat etwas sonderbar 
Rührendes zu sehen, wie der Kaiser in dieser Hinsicht von 
Jahr zu Jahr Garantien aufhäuft: zum großen Teile papierene 
Garantien, an deren Wert er gleichwohl, merkwürdig genug 
im Zeitalter der Kabinettspolitik, tiefsten Herzens geglaubt — 
und doch reinsten Verstandes wieder gezweifelt zu haben scheint. 
Denn warum hätte er sie sonst so systematisch vervielfacht? 
Richtig war es gewiß, daß er zunächst die Zustimmung der 
einzelnen Länder des Reiches zu seiner Erbfolgeordnung nach—⸗ 
suchte: im Innern Hsterreichs mußte diese alsbald unbestritten 
sein, mußte man sich auch in sie eindenken und auf sie einrichten 
können. Die deutschen Erbländer, Böhmen, Mähren und 
Schlesien, nahmen nun die Pragmatische Sanktion im Jahre 
1720, Ungarn nahm sie 1722 an!; den Schluß in der zu— 
stimmenden langen Länderreihe bildeten 1724 die niederländischen 
Provinzen. Aber darauf gewann Karl auch die Zustimmung von 
Spanien und Rußland (1725, 1726), von den wichtigsten 
deutschen Fürsten, so Brandenburg-Preußen, den drei geistlichen 
Kurfürsten, Braunschweig, Kurbayern und Kurpfalz, bis 1732 
eine allgemeine Reichsgarantie folgte, ferner von England bereits 
1731, und weiter von den Niederlanden, Frankreich, Sardinien 
und Sizilien. 
Es war eine stattliche Reihe von Garantieurkunden bis 
zum Jahre 1738. Und welche Mühe hatte es nicht gekostet, sie 
zu erringen! Die europäische und deutsche Diplomatie dieser 
Jahre ist voll von Minengängen und Breschen, die in diesem 
Papierkriege gelegt und geschlagen wurden, und wiederholt schien 
die Angelegenheit, zusammen mit Machtbestrebungen anderer 
Staaten, insbesondere den Auseinandersetzungen in Italien? 
und im Verlaufe des polnischen Erbfolgekriegs?, an den Rand 
eines allgemeinen Krieges zu führen. Aber war denn schließlich 
1VBgl. schon oben S. 510 ff. 
2 S. oben S. 588 ff. 
S. unten S. 727f.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.