Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 723
Kaiser immer stärker das Bedürfnis, die von ihm geschaffene
Erbfolgeordnung mit aller Gewähr zu umgeben, die ihren Bestand
nach seinem Tode sichern konnte; und es hat etwas sonderbar
Rührendes zu sehen, wie der Kaiser in dieser Hinsicht von
Jahr zu Jahr Garantien aufhäuft: zum großen Teile papierene
Garantien, an deren Wert er gleichwohl, merkwürdig genug
im Zeitalter der Kabinettspolitik, tiefsten Herzens geglaubt —
und doch reinsten Verstandes wieder gezweifelt zu haben scheint.
Denn warum hätte er sie sonst so systematisch vervielfacht?
Richtig war es gewiß, daß er zunächst die Zustimmung der
einzelnen Länder des Reiches zu seiner Erbfolgeordnung nach—⸗
suchte: im Innern Hsterreichs mußte diese alsbald unbestritten
sein, mußte man sich auch in sie eindenken und auf sie einrichten
können. Die deutschen Erbländer, Böhmen, Mähren und
Schlesien, nahmen nun die Pragmatische Sanktion im Jahre
1720, Ungarn nahm sie 1722 an!; den Schluß in der zu—
stimmenden langen Länderreihe bildeten 1724 die niederländischen
Provinzen. Aber darauf gewann Karl auch die Zustimmung von
Spanien und Rußland (1725, 1726), von den wichtigsten
deutschen Fürsten, so Brandenburg-Preußen, den drei geistlichen
Kurfürsten, Braunschweig, Kurbayern und Kurpfalz, bis 1732
eine allgemeine Reichsgarantie folgte, ferner von England bereits
1731, und weiter von den Niederlanden, Frankreich, Sardinien
und Sizilien.
Es war eine stattliche Reihe von Garantieurkunden bis
zum Jahre 1738. Und welche Mühe hatte es nicht gekostet, sie
zu erringen! Die europäische und deutsche Diplomatie dieser
Jahre ist voll von Minengängen und Breschen, die in diesem
Papierkriege gelegt und geschlagen wurden, und wiederholt schien
die Angelegenheit, zusammen mit Machtbestrebungen anderer
Staaten, insbesondere den Auseinandersetzungen in Italien?
und im Verlaufe des polnischen Erbfolgekriegs?, an den Rand
eines allgemeinen Krieges zu führen. Aber war denn schließlich
1VBgl. schon oben S. 510 ff.
2 S. oben S. 588 ff.
S. unten S. 727f.