Full text: Weltporto-Reform

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Seit dem l.Juli 1908 sind nun, wie bereits erwähnt, die deutschen 
Postämter in Chü a ebenso, wie Kiautschou es schon vorher war, in den 
Bereich des deutschen Kolonialreichsportos einbezogen worden, so 
dass also für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäfts 
papiere im wesentlichen der inländische deutsche Tarif gilt. (Vgl. 
oben S. 252.) 
Vom 1. Januar 1909 ab gilt auch der inländische deutsche 
Postzeitungstarif für diese Beziehungen, ebenso, wie bisher schon für die 
anderen deutschen Kolonien. Die bisherigen Transitgebühren werden dem 
Bezugspreis nicht mehr hinzugereohnet. 
Zu beachten ist ferner, dass auch die deutschen Postanstalten 
in Marokko, die seit dem 15. November 1907 ebenfalls in das deutsche 
Kolonialreichsporto einbezogen wurden, jetzt mit China d. h. den deutschen 
Postanstalten in China im Postvereinsverhältnis stehen und im beiderseitigen 
Wechselverkehr der deutsche Inlands- oder Kolonialtarif gilt. (Vgl. S. 295.) 
Das amtliche (vom Deutschen Reichspostamt herausgegebene) „Archiv 
für Post und Telegraphie“ (1908, S. 389) schrieb bei Mitteilung dieser 
Neuerungen: „Der Briefverkehr zwischen Deutschland und den 
deutschen Postanstalten in China, der bisher, unter der Geltung 
der Weltpostvereinstaxen, nicht besonders lebhaft war — im Jahre 1906 
sind in der Richtung aus dem Reichspostgebiete 46 ) 428 090 und in um 
gekehrter Richtung 243 730 Briefsendungen versandt worden — wird in 
folge der, Gebührenherabsetzung voraussichtlich eine nicht un 
wesentliche Steigerung erfahren.“ 
Das ist um so mehr zu erwarten, als ja doch in Asien die Inlands 
tarife überhaupt meist viel billiger sind als in Europa, z. B. für einfache 
Briefe in China 2 Cents (4 Pf.), in Japan 3 Sen (6,3 Pf.), in Siam 
4 Atts (nominell 16 Pf., faktischer Wert (1906) aber etwa 8 Pf.), in derselben 
Provinz aber bloss 2 Atts (4 Pf.), und in Britisch-Indien x /a Anna 
(= V 2 Penny oder 4,25 Pf.). Da stellt der Tarif des Weltpostvereins also 
das drei- bis vierfache der Inlandstaxe dar und muss von der Bevölkerung 
als Susserst teuer, drückend und verkehrshinderlich empfunden werden. 
b) Chinas Postverein mit England und seinen Kolonien 47 ). 
Auch die 12 englischen, d. h. die vom Postamt in Hongkong ab 
hängenden und in China eingerichteten britischen Postanstalten gehören 
dem Penny-Porto-Verein Grossbritanniens und seiner Kolonien an. 
Damit steht also China zu ihnen sowie zu Aegypten im Post 
vereinsverhältnis, das sich aber nur auf Briefe bezieht. 
48 ) d. h. Deutschland ohne Bayern und Württemberg, welche ja selb 
ständige Posten und Postgebiete haben. 
47 ) Vergl. Reoueil de renseignements . . . concernant l’execution de la 
Convention principale du 26. Mai 1906 (vom Internationalen Bureau des 
Weltpostvereins zu Bern. Datiert Juli 1907), S. 34, 35 und 70.
	        
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