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Seit dem l.Juli 1908 sind nun, wie bereits erwähnt, die deutschen
Postämter in Chü a ebenso, wie Kiautschou es schon vorher war, in den
Bereich des deutschen Kolonialreichsportos einbezogen worden, so
dass also für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäfts
papiere im wesentlichen der inländische deutsche Tarif gilt. (Vgl.
oben S. 252.)
Vom 1. Januar 1909 ab gilt auch der inländische deutsche
Postzeitungstarif für diese Beziehungen, ebenso, wie bisher schon für die
anderen deutschen Kolonien. Die bisherigen Transitgebühren werden dem
Bezugspreis nicht mehr hinzugereohnet.
Zu beachten ist ferner, dass auch die deutschen Postanstalten
in Marokko, die seit dem 15. November 1907 ebenfalls in das deutsche
Kolonialreichsporto einbezogen wurden, jetzt mit China d. h. den deutschen
Postanstalten in China im Postvereinsverhältnis stehen und im beiderseitigen
Wechselverkehr der deutsche Inlands- oder Kolonialtarif gilt. (Vgl. S. 295.)
Das amtliche (vom Deutschen Reichspostamt herausgegebene) „Archiv
für Post und Telegraphie“ (1908, S. 389) schrieb bei Mitteilung dieser
Neuerungen: „Der Briefverkehr zwischen Deutschland und den
deutschen Postanstalten in China, der bisher, unter der Geltung
der Weltpostvereinstaxen, nicht besonders lebhaft war — im Jahre 1906
sind in der Richtung aus dem Reichspostgebiete 46 ) 428 090 und in um
gekehrter Richtung 243 730 Briefsendungen versandt worden — wird in
folge der, Gebührenherabsetzung voraussichtlich eine nicht un
wesentliche Steigerung erfahren.“
Das ist um so mehr zu erwarten, als ja doch in Asien die Inlands
tarife überhaupt meist viel billiger sind als in Europa, z. B. für einfache
Briefe in China 2 Cents (4 Pf.), in Japan 3 Sen (6,3 Pf.), in Siam
4 Atts (nominell 16 Pf., faktischer Wert (1906) aber etwa 8 Pf.), in derselben
Provinz aber bloss 2 Atts (4 Pf.), und in Britisch-Indien x /a Anna
(= V 2 Penny oder 4,25 Pf.). Da stellt der Tarif des Weltpostvereins also
das drei- bis vierfache der Inlandstaxe dar und muss von der Bevölkerung
als Susserst teuer, drückend und verkehrshinderlich empfunden werden.
b) Chinas Postverein mit England und seinen Kolonien 47 ).
Auch die 12 englischen, d. h. die vom Postamt in Hongkong ab
hängenden und in China eingerichteten britischen Postanstalten gehören
dem Penny-Porto-Verein Grossbritanniens und seiner Kolonien an.
Damit steht also China zu ihnen sowie zu Aegypten im Post
vereinsverhältnis, das sich aber nur auf Briefe bezieht.
48 ) d. h. Deutschland ohne Bayern und Württemberg, welche ja selb
ständige Posten und Postgebiete haben.
47 ) Vergl. Reoueil de renseignements . . . concernant l’execution de la
Convention principale du 26. Mai 1906 (vom Internationalen Bureau des
Weltpostvereins zu Bern. Datiert Juli 1907), S. 34, 35 und 70.