Full text : Weltporto-Reform

309

Seit  dem  l.Juli  1908  sind  nun,  wie  bereits  erwähnt,  die  deutschen
Postämter  in  Chü  a  ebenso,  wie  Kiautschou  es  schon  vorher  war,  in  den
Bereich  des  deutschen  Kolonialreichsportos  einbezogen  worden,  so
dass  also  für  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen,  Warenproben  und  Geschäftspapiere ­
  im  wesentlichen  der  inländische  deutsche  Tarif  gilt.  (Vgl.
oben  S.  252.)
Vom  1.  Januar  1909  ab  gilt  auch  der  inländische  deutsche
Postzeitungstarif  für  diese  Beziehungen,  ebenso,  wie  bisher  schon  für  die
anderen  deutschen  Kolonien.  Die  bisherigen  Transitgebühren  werden  dem
Bezugspreis  nicht  mehr  hinzugereohnet.
Zu  beachten  ist  ferner,  dass  auch  die  deutschen  Postanstalten
in  Marokko,  die  seit  dem  15.  November  1907  ebenfalls  in  das  deutsche
Kolonialreichsporto  einbezogen  wurden,  jetzt  mit  China  d.  h.  den  deutschen
Postanstalten  in  China  im  Postvereinsverhältnis  stehen  und  im  beiderseitigen
Wechselverkehr  der  deutsche  Inlands-  oder  Kolonialtarif  gilt.  (Vgl.  S.  295.)
Das  amtliche  (vom  Deutschen  Reichspostamt  herausgegebene)  „Archiv
für  Post  und  Telegraphie“  (1908,  S.  389)  schrieb  bei  Mitteilung  dieser
Neuerungen:  „Der  Briefverkehr  zwischen  Deutschland  und  den
deutschen  Postanstalten  in  China,  der  bisher,  unter  der  Geltung
der  Weltpostvereinstaxen,  nicht  besonders  lebhaft  war  —  im  Jahre  1906
sind  in  der  Richtung  aus  dem  Reichspostgebiete 46 )  428  090  und  in  umgekehrter ­
  Richtung  243  730  Briefsendungen  versandt  worden  —  wird  infolge ­
  der,  Gebührenherabsetzung  voraussichtlich  eine  nicht  unwesentliche ­
  Steigerung  erfahren.“
Das  ist  um  so  mehr  zu  erwarten,  als  ja  doch  in  Asien  die  Inlandstarife ­
  überhaupt  meist  viel  billiger  sind  als  in  Europa,  z.  B.  für  einfache
Briefe  in  China  2  Cents  (4  Pf.),  in  Japan  3  Sen  (6,3  Pf.),  in  Siam
4  Atts  (nominell  16  Pf.,  faktischer  Wert  (1906)  aber  etwa  8  Pf.),  in  derselben
Provinz  aber  bloss  2  Atts  (4  Pf.),  und  in  Britisch-Indien  x /a  Anna
(=  V 2  Penny  oder  4,25  Pf.).  Da  stellt  der  Tarif  des  Weltpostvereins  also
das  drei-  bis  vierfache  der  Inlandstaxe  dar  und  muss  von  der  Bevölkerung
als  Susserst  teuer,  drückend  und  verkehrshinderlich  empfunden  werden.
b)  Chinas  Postverein  mit  England  und  seinen  Kolonien 47 ).
Auch  die  12  englischen,  d.  h.  die  vom  Postamt  in  Hongkong  abhängenden ­
  und  in  China  eingerichteten  britischen  Postanstalten  gehören
dem  Penny-Porto-Verein  Grossbritanniens  und  seiner  Kolonien  an.
Damit  steht  also  China  zu  ihnen  sowie  zu  Aegypten  im  Postvereinsverhältnis, ­
  das  sich  aber  nur  auf  Briefe  bezieht.
48 )  d.  h.  Deutschland  ohne  Bayern  und  Württemberg,  welche  ja  selbständige ­
  Posten  und  Postgebiete  haben.
47 )  Vergl.  Reoueil  de  renseignements  .  .  .  concernant  l’execution  de  la
Convention  principale  du  26.  Mai  1906  (vom  Internationalen  Bureau  des
Weltpostvereins  zu  Bern.  Datiert  Juli  1907),  S.  34,  35  und  70.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.