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Seit dem l.Juli 1908 sind mm, wie bereits erwähnt, die deutschen
’’ostämter in China ebenso, wie Kiantschou es schon vorher war, in den
lereich des deutschen Kolonialreichsportos einbezogen worden, so
ass also für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäfts-
apiere im wesentlichen der inländische deutsche Tarif gilt.. (Vgl.
' ben S. 252.)
Vom 1. Januar 1909 ab gilt auch der inländische deutsche
'ostzeitungstarif für diese Beziehungen, ebenso, wie bisher schon für die
»aderen deutschen Kolonien. Die bisherigen Transitgebühren werden dem
ezugspreis nicht mehr hinzugerechnet.
Zu beachten ist ferner, dass auch die deutschen Postanstalten
*j- 1 Marokko, die seit dem 15. November 1907 ebenfalls in das deutsche
v .olouialreichsporto einbezogen wurden, jetzt mit China d. h. den deutschen
Dstanstalten in China im Postvereinsverhältnis stehen und im beiderseitigen
Jechselverkehr der deutsche Inlands- oder Kolonialtarif gilt. (Vgl. S. 295.)
Das amtliche (vom Deutschen Reichspostamt herausgegebene) „Archiv
i r P° st und Telegraphie“ (1908, S. 389) schrieb bei Mitteilung dieser
Buerungen: „Der Briefverkehr zwischen Deutschland und den
jutschen Postanstalten in China, der bisher, unter der Geltung
|r Weltpostvereinstaxen, nicht besonders lebhaft war — im Jahre 1906
ad in der Richtung aus dem Reichspostgebiete 48 ) 428 090 und in um-
■»‘kehrter Richtung 243 730 Brief Sendungen versandt worden — wird in-
dge der Gebührenherabsetzung voraussichtlich eine nicht un
wesentliche Steigerung erfahren.“
Das ist um so mehr zu erwarten, als ja doch in Asien die Inlands-
rife überhaupt meist viel billiger sind als in Europa, z. B. für einfache
’iefe in China 2 Cents (4 Pf.), in Japan 3 Sen (6,3 Pf.), in Siam
Atts (nominell 16 Pf., faktischer Wert (1906) aber etwa 8 Pf.), in derselben
"pvinz aber bloss 2 Atts (4 Pf.), und in Britisch-Indien l /a Anna
c Va Penny oder 4,25 Pf.). Da stellt der Tarif des Weltpostvereins also
s drei- bis vierfache der Inlandstaxe dar und muss von der Bevölkerung
! äusserst teuer, drückend und verkehrshinderlich empfunden werden.
b) Chinas Postverein mit England und seinen Kolonien 47 ).
» Auch die 12 englischen, d. h. die vom Postamt in Hongkong ab-
ugenden und in China eingerichteten britischen Postanstalten gehören
^ tn Penny-Porto-Verein Grossbritanniens und seiner Kolonien an.
Damit steht also China zu ihnen sowie zu Aegypten im Post
reinsverhältnis, das sich aber nur auf Briefe bezieht.
48 ) d. h. Deutschland ohne Bayern und Württemberg, welche ja selb-
|^, ndige Posten und Postgebiete haben.
47 ) Vergl. Recueil de renseignements . . . concernant l’execution de la
ivention principale du 26. Mai 1906 (vom Internationalen Bureau des
ältpostvereins zu Bern. Datiert Juli 1907), S. 34, 35 und 70.