Full text: Weltporto-Reform

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Die Länder dieses Vereins „bilden für den gegenseitigen 
Austausch von Briefsendungen zwischen ihren Postanstalten 
ein einziges Postgebiet“ (Art. 1), „gewährleisten sich im ge 
samten Vereinsgehiet die Freiheit des Transits“ (Art. 2) — die 
gegenseitige Erstattung der Transitbeförderungskosten natürlich 
Vorbehalten —■ und erheben ohne Rücksicht auf die Entfernung 
ein einheitliches Briefporto zum Normalsatz von 25 Cen 
times (20,25 Pf.) für frankierte Briefe, 8 ) 10 Centimes 
(8,1 Pf.) für Postkarten und 5 Centimes (4,5 Pf.) für je 
50 g Drucksachen usw. 
Die Entrichtung der Transitgebühren geht das Briefe ver 
sendende Publikum nichts mehr an, sondern nur die Ver 
waltungen, die diese Ausgaben schon zu den Gesamtbeförde 
rungskosten des allgemeinen Dienstes ebenso hinzurechnen 
müssen, wie etwaige besondere Mehrkosten auf unrentablen in 
ländischen Strecken. 
Die Einheitlichkeit des Portos im Weltpostverein ist inso 
fern allerdings durchbrochen, als beim Verkehr über besonders 
lange Seetransitstrecken selbst jetzt noch ein Zuschlagsporto 
(25 Centimes bei Briefen, 5 Centimes bei Postkarten und 5 Cen 
times für je 50 g Drucksachen) vom absendenden Staate erhoben 
werden darf (Art. 5, § 2, 1). Die südamerikanischen Länder 
und manche andere machen von dieser Befugnis ausgiebig Ge 
brauch, so daß von da nach Europa z. B. doppelt so viel bezahlt 
wird wie von Europa dahin. 
Es verlohnt wohl der Mühe, an einigen Beispielen zu 
zeigen, was die Errungenschaft des Weltpostvereins und seiner 
mäßigen einheitlichen Taxen für den Verkehr bedeutete. 
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts pflegte man noch 
mit allen Staaten nach mühsamen Verhandlungen gesonderte 
einzelne Verträge über das Durchzugsrecht und die Transit 
gebühren abzuschliessen. Es war dabei Regel, dass jeder Brief, 
s ) Bis 1878 wurde den Verwaltungen jedoch als Übergangsmassregel 
ein Spielraum zwischen 20 und 32 Centimes für je 15 g. gelassen; Postkarten 
sollten die Hälfte der Brieftaxe entrichten, Drucksachen 7 Centimes für je 
50 g, doch mit Gestattung einer Abweichung nach oben oder unten zwischen 
5 und 11 Centimes.
	        
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