Full text : Weltporto-Reform

34

an  die  Pforten  des  grossen  Weltpostvereinsgebiets  pocht  und
anch  hier  Einlass  nnd  offene  Türen  fordert,  wie  ein  Eroberer
auf  unaufhaltsamem  Siegeszuge.  Wie  man  aber  bei  einem
grossen  Weltkriege  erst  ein  anschauliches  und  klares  Bild  über
den  Stand  der  Dinge  gewinnt,  wenn  man  auf  der  Karte  alle
schon  besetzten  Gebiete  genau  kennzeichnet  und  die  vorrückenden
Streitkräfte  in  effigie  auf  stellt,  ebenso  ist  das  auch  hier  der  Fall.
Deshalb  will  ich  versuchen,  diesem  bisherigen  Mangel  abzuhelfen ­
  und  mit  statistischen  Bildern  veranschaulichen,  wie  weit
„der  Feind“  der  besorgten  Finanzverwaltungen,  das  Weltpennyporto, ­
  bereits  vorgedrungen  ist,  und  wie  man  von  ihm  bereits
sagen  kann:  Hannibal  ante  portas.  Eine  solche  Darstellung
wird  auch  lehren,  dass  die  bisherigen  Widerstände  der  Finanzbehörden ­
  auf  die  Dauer  doch  fruchtlos  sind,  und  dass  sie  den
Einzug  einer  zweckmässigen,  vernünftigen  und  zeitgemässen
Reform  nur  unnütz  aufhalten,  sie  uns  vorenthalten.  Auch  im
Weltpostverein  darf  keine  Verknöcherung  stattfinden,  kein  Stillstand ­
  der  Entwickelung  eintreten.
Die  Einzelheiten  der  Portotarife  in  den  Sonderpostvereinen ­
  findet  man  weiter  unten  (S.  252  f.);  hier  gilt
es  nur  zu  zeigen,  wie  gross  das  Gebiet  bereits  ist,  das
sie  sich  bis  heute  erobert  haben,  und  wie  vor  lauter
Tarifausnahmen  die  Gefahr  eines  neuen  Tarifwirrwarrs
und  einer  logisch  unhaltbaren  und  prinzipienlosen
Portofestsetzung  entstanden  ist.
Ich  unterscheide  unter  den  Sonderpostvereinen  vier
Gruppen,  von  denen  man  allerdings  je  zwei  als  zusammengehörend ­
  wieder  vereinigen  könnte.
Erstens;  Nachbarpostvereine,  d.  h.  Postvereine  von  angrenzenden ­
  Ländern  (vgl.  S.  36  u.  252  ff.).
Zweitens:  Grenzverkehrspostvereine,  d.  h.  Postvereine
der  Grenzgebiete  (gewöhnlich  30  km  Abstand  von  Postamt  zu
Postamt  dies-  und  jenseits  der  Grenze)  (vgl.  S.  37  u.  261  f.). 2 )
Drittens:  Kolonialreichspostvereine,  das  sind  Post-2
 )  Man  kann  also  zu  beiden  Seiten  einer  Grenze  etwa  30  km  Abstand
rechnen,  so  dass  ein  Grenzstreifen  von  60  km  Breite  ungefähr  das  Gebiet
der  Grenzverkehrspostvereine  darstellen  würde:
Deutschland  hat  solche  Grenzverkehrspostvereine  mit  der  Schweiz
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.