Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

653.—656  b.

104

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durch  fuhrverbote


*)  653.

Gelbes  Strohpapier;  ganz  grobes  graues  Löschpapier.

4  D

s )  654.

Packpapier,  in  der  Masse  gefärbt,  auch  auf  einer  Seite  glatt.
(655  a/i)  Papier,  nicht  unter  andere  Nunnnern  fallend,  einschließlich
des  Kartonpapiers,  auch  liniiert,  pergamentiert  oder  gekörnt:

A,  D

655  a.

Druckpapier,  ungefärbt  oder  in  der  Masse  gefärbt.

A,  D

655  b.

Karton-  (Karten-)  Papier,  mit  Ausnahme  von  Zeichenkartonpapier.

A,  D

655  c.

Löschpapier,  außer  ganz  grobem  grauen  (653),  Filtrierpapier.

A,  D

*)  655  d.

Packpapier,  in  der  Masse  gefärbtes,  auf  beiden  Seiten  glatt,  und  anderes,
ungeglättet  oder  geglättet,  einschließlich  des  über  30  Gramm  auf

1  Meter  im  Geviert  schweren  Seidenpapiers.

A,  D

655  e.

Pergamentpapier.

A,  D

655  f.

Schreib-,  Brief-,  Bütten-  (mit  der  Hand  geschöpftes),  Notenpapier.

A,  D

655  g.

Zeichen-  und  Zeichenkartonpapier.

A,D

655  f).

Seidenpapier,  nicht  unter  655  d  fallend.

A,  D;  von  Zigarettenpapier, ­
  Zigarettenblättchen

u.  Zigarettenhülsen ­
  auch  D E )

655  i.

Photographisches  Rohpapier,  nicht  barytiert,  Filz-,  Tapeten-  und

anderes  Papier.

A,  D

4 )  656  st.

Buntpapier,  auch  auf  lithographischem  Wege  hergestellt,  einschließlich

A,  D  und  ferner

deö  mit  Kreide,  Blei-  oder  Zinkweiß,  Baryt  (auch  für  photographische

D 5 )  ».Zigaretten-Zwecke)

  oder  dergleichen  überstrichenen  oder  mit  Metall-  (Bronze-)

papier,  Zigaret-Druck

  versehenen  Papiers,  Chromopapier,  Chromokartons  und

tenblättchen  und

Kunstdruckpapier  (Jllustrationsdruckpapier)  in  Bogen  oder  endlosen
Rollen.

Zigarettenhülsen.

4 )  656  b.

Lackiertes  Papier;  mit  Glimmer-  oder  Glasschuppen,  Streupulver,
Wollstaub  oder  dergleichen  überzogenes  Papier;  Papier  mit  gestrichenem, ­
  aufgelegtem  oder  galvanoplastischem  Metallüberzug  in
Bogen  oder  endlosen  Rollen  sowie  mit  Gold-  oder  Silberschnitt
versehenes  Papier  (mit  Ausnahme  von  Bilderpapier).
(657  a/c)  Drucke  jedes  Verfahrens:

4 )  Ausfuhr  gelbes  Strohpapier  654.
Ausfuhr:  2 )  Packpapier  aller  Art,  einschließlich  des  über  30  Gramm  auf  I  Meter  im  Geviert  schilleren  Seidenpapiers ­
  und  des  gelben  Strohpapiers,  3 )  654.  4 )  Einfuhr  656.  5 )  Die  Durchfuhr  ist  Verbvten  für  Zignrettenpapier
und  Zigarettenblättchen,  sofern  es  sich  um  Boden-  und  Gewerbeerzeugnisfe  Frankreichs-  und  Großbritanniens,  sowie ­
  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11.  2.  15).
            
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