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896 a.—899 f.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
896 a.
Nähmaschinen, in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorischen
Betrieb.
men jedoch Nadeln);
Strickmaschinenteile
(außer
Nadeln) bis zum
Gewicht von 5 kg
in einer Sendung.
A u. D nur für
Langarmsteppmaschinen
mit Armlängen
üb. 50 cm.
896 b.
Kurbelstick- und Strick-, auch Netzstrick- (Filet-) Maschinen, in fester
Verbindung mit Gestellen oder für motorischen Betrieb.
A u. T); ausgenommen
Kurbelstickmaschinen,
Köpfe (Oberteile) von
solchen Maschinen,
auch Teile davonlausgenommen
jedoch Nadeln);
Strickmaschinentcilc
(außer Nadeln)
bis zum Gewicht
von 5 kg in
einer Sendung.
897.
Gestelle von Näh-, Kurbelstick-, Strick-, auch von Netzstrick- (Filet-) Maschinen,
sowie Teile von solchen Gestellen, einschließlich der dazu
gehörigen Tischplatten oder Tische.
898.
Maschinen und Maschinenteile in fester Verbindung mit Kratzenbeschlägen.
899 a.
899 b.
899 c.
899 d.
899 e.
Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung und für die Spinnerei:
von Seide.
—: von Wolle (Kammgarn).
—: von Wolle (Streichgarn).
Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung von Baumwolle.
Baumwollspinn- (Feinspinn-) Maschinen.
899 f.
Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung und für die Spinnerei
von Flachs, Hanf, Werg, Jute, Ramie, Manilahanf und anderen
vorstehend nicht genannten Spinnstoffen.
ReVenning. rlur- und Durchsuhrverboie.
A. u.O;ausgenom.
Gestelle von Nähund
Kurbelstickmaschinen
sowie
Teile von solchen
Gestellen, einschl.
der dazu gehörigen
Tischplatten
oder Tische.
A, D
Au. D; ausgen.
ungebrauchte Maschin.
für die Vorbereitting
der Verarbeitung
und für
die Spinnerei von
Seide; jedoch unt.
Ausschluß v. Reißmaschinen
(Reiß-'
wölfen).
Au. D; ausgenommen
Maschinen
für die
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