Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

149

907  a.—911  b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


B.  Elektrotechnische  Erzeugnisse.  )

’)  907  st.

Dynamomaschinen,  Elektromotoren,  Umformer;  Transformatoren  (auch

zu  Jsolierzwecken  mit  Olsüllung  versehen)  und  Drosselspulen,  bei
einem  Reingewichts  des  Gegenstandes:  von  25  Kilogramm  oder
darunter.

A,  D

2 )  907  b.

—:  von  mehr  als  25  Kilogramm  bis  1  Doppelzentner.

A,  D

2 )  907  c.

—:  von  mehr  als  1  Doppelzentner  bis  5  Doppelzentner.

A,  D

2 )  907  d.

—:  von  mehr  als  5  Doppelzentner.

A,  D

3 )  907  e.

Fertig  gearbeitete  Anker  und  Kollektoren.

A,  D

908  a.

Elektrizitätssammler  und  deren  Ersatzplatten  (Elektroden):  ohne  Derbindung

  mit  Zellhorn  (Celluloid),  ähnlichen  Formerstoffen  oder
Hartkautschuk.

A,  D

908  b.

—:  in  Verbindung  mit  Zellhorn  (Celluloid),  ähnlichen  Formerstoffen

oder  Hartkautschuk.  .

A,  D

909.

Kabel  zur  Leitung  elektrischer  Ströme,  infolge  ihrer  Umschließung  mit

Schutzhüllen  aus  Metall  in  Form  von  Hülsen  (Mänteln),  Blechen,
Drähten,  Bändern  oder  dergleichen  zur  Verlegung  in  Wasser  oder
Erde  geeignet.

A,  D

4 )  910  a.

Elektrische  Bogenlampen,  Quecksilberdampf-,  Quarz-  und  ihnen  ähnliche

A  u.  D  von  solchen

Lampen.

Bogenlampen  besonderer ­
  Bauart

6 )  910  b.

Vollständige  Gehäuse  für  Bogenlampen,  Quecksilberdampf-,  Quarzf.

  kinematograph.
Aufnahmen.

und  ihnen  ähnliche  Lampen  in  Verbindung  mit  Glasglocken,  auch
umsponnen.

910  c.

Scheinwerfer,  lichtstreuende  Reflektoren.

A,  D

')  911  a.

Metallfadenlampen.

Au.  O;  ausgenom.
Metallfaden-,

4 )  911  b.

Kohlenfaden-,  Nernst-  und  andere  elektrische  Glühlampen.

Kohlenfaden-,
(  Nernst-  u.  andere

elektr.  Glühlampen

  jedoch  nicht
ausgen.  Glühl

 )  Vergl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.  Ausfuhr:  2 )  Queckfilberumformer  912  e,  3 )  auch
nbeie  Teile  von  nicht  vollständigen  elektrischen  Maschinen  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.),  4 )  auch  nach  Stück,
Ausfuhr:  *)  auch  Teile  von  Bogenlampen  (ausgenommen  Kohlenstifte  648  a).
            
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