Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

9276.-9346. 
156 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
i) 927 b. 
(927 b/c) —: bearbeitet: 
Bügel, Federn, Hähne. 
A, D 
-) 927 c. 
Läufe und andere Teile von Handfeuerwaffen. 
A, D 
928. 
Schlösser und Verschlußstücke, auch Teile von solchen, zu Handfeuerwaffen. 
A, D 
3 ) 929 0. 
*)B. Uhren. 5 ) 
Taschenuhren, auch solche mit Spielwerk und elektrische, in Gehäusen: 
aus Gold. 
A, D 
3 ) 929 b. 
—: aus Silber, auch vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) oder mit 
Au. D nurvonsol- 
vergoldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen. 
chen mit Gold be- 
3 ) 929 c. 
—: aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch 
legt. (plattiert). 
Au. D nur vonsol- 
vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt (plat- 
chen mit Gold be- 
tiert) oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder 
legt (plattiert). 
3 ) 980 a. 
Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen. 
Uhrgehäuse zu Taschenuhren: aus Gold. 
A, D 
3 ) 980 b. 
—: aus Silber oder aus unedlen Metallen oder aus Legierungen un- 
Au. D nur vonsol- 
edler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit Göld oder Silber 
chen mit Gold be- 
belegt (plattiert) oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, 
legt (plattiert). 
3 ) 931. 
Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen. 
Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Rohwerke. 
932. 
Triebe und Unruhen (Balancen) aus Stahl für Taschenuhren. 
)Au. v nur vonsol- 
*) 933. 
Teile von Taschenuhren (Uhrfurnituren), außer Trieben und Unruhen 
chen mit Gold be- 
1 legt (plattiert). 
(Balancen) aus Stahl, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen 
unedler Metalle, auch vergoldet, versilbert oder mit Gold oder Silber 
belegt [plattiert] oder in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit 
( 
sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen. 
1 
934 a. 
Wand- und Standuhren sowie alle anderweit nicht genannten Uhren 
•) 934 b. 
mit Uhrwerken (auch solche mit Spielwerken und elektrische oder 
elektrisch betriebene), soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter 
andere Nummern fallen. 
Schiffschronometer (Seeuhren), nicht in Form von Taschenuhren 
(auch mit elektrisch betriebenen Uhrwerken vertragsmäßig), soweit 
sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen. 
A, D 
Ausfuhr: J ) 927, 4 ) 932, 2 ) Einfuhr Wertunga6e. 3 ) Nach Stück. 5 ) Bergt. II. Die Allgemeinen Ans- und Durch- 
fuhrverbdte. ') Nach Kilogramm und Stück.
	        
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