9276.-9346.
156
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
i) 927 b.
(927 b/c) —: bearbeitet:
Bügel, Federn, Hähne.
A, D
-) 927 c.
Läufe und andere Teile von Handfeuerwaffen.
A, D
928.
Schlösser und Verschlußstücke, auch Teile von solchen, zu Handfeuerwaffen.
A, D
3 ) 929 0.
*)B. Uhren. 5 )
Taschenuhren, auch solche mit Spielwerk und elektrische, in Gehäusen:
aus Gold.
A, D
3 ) 929 b.
—: aus Silber, auch vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) oder mit
Au. D nurvonsol-
vergoldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen.
chen mit Gold be-
3 ) 929 c.
—: aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch
legt. (plattiert).
Au. D nur vonsol-
vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt (plat-
chen mit Gold be-
tiert) oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder
legt (plattiert).
3 ) 980 a.
Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen.
Uhrgehäuse zu Taschenuhren: aus Gold.
A, D
3 ) 980 b.
—: aus Silber oder aus unedlen Metallen oder aus Legierungen un-
Au. D nur vonsol-
edler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit Göld oder Silber
chen mit Gold be-
belegt (plattiert) oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern,
legt (plattiert).
3 ) 931.
Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen.
Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Rohwerke.
932.
Triebe und Unruhen (Balancen) aus Stahl für Taschenuhren.
)Au. v nur vonsol-
*) 933.
Teile von Taschenuhren (Uhrfurnituren), außer Trieben und Unruhen
chen mit Gold be-
1 legt (plattiert).
(Balancen) aus Stahl, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen
unedler Metalle, auch vergoldet, versilbert oder mit Gold oder Silber
belegt [plattiert] oder in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit
(
sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
1
934 a.
Wand- und Standuhren sowie alle anderweit nicht genannten Uhren
•) 934 b.
mit Uhrwerken (auch solche mit Spielwerken und elektrische oder
elektrisch betriebene), soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter
andere Nummern fallen.
Schiffschronometer (Seeuhren), nicht in Form von Taschenuhren
(auch mit elektrisch betriebenen Uhrwerken vertragsmäßig), soweit
sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
A, D
Ausfuhr: J ) 927, 4 ) 932, 2 ) Einfuhr Wertunga6e. 3 ) Nach Stück. 5 ) Bergt. II. Die Allgemeinen Ans- und Durch-
fuhrverbdte. ') Nach Kilogramm und Stück.