Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

Taschen- und andere Zählwerke sowie selbsttätige Meß- und Registrier 
vorrichtungen, auch hydrometrische Instrumente (Instrumente zur 
Messung der Wassergeschwindigkeit, Registrierpegel) sowie Geschwin 
digkeitsmesser für Fahrzeuge, in Verbindung mit Uhrwerken; alle 
diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Num 
mern fallen. 
Au. O nur von Ma 
nometern, aero 
nautischen u. nau 
tischen Meßinstru 
menten, sowie von 
sämtlichen Meß 
instrumenten für 
geodätische, trigo 
nometrische und 
alle Gebiete des 
Kriegsvermes 
sungswesens be 
treffenden Zwecke. 
Au. D von solchen 
Uhrwerken die zu 
Uhren derNr.934b 
gehören. 
Au. D nur von sol 
chen Uhrenteilen 
(Uhrfournieren), 
die zu Uhren der 
Nr. 934b gehören. 
Uhrwerke (mit Ausnahme der Gehäuse) aus unedlen Metallen oder aus 
Legierungen unedler Metalle zu den unter die Nrn. 934 a/b fallen 
den Uhren. 
Uhrenteile (Uhrfurnituren) zu Uhren der Nrn. 934 a/b aus unedlen 
Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Ausnahme 
der Gehäuse und der nicht zugehörigen Gewichte. 
Turmuhren, auch elektrische, und Teile von solchen, aus unedlen Metallen 
oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Ausnahme der nicht 
zugehörigen Gewichte und Ketten zu diesen. 
C Ionwerk3euge. 2 ) 
Pfeifen orgeln, Klaviaturen (Tastaturen) und sonstige als solche erkenn 
bare Teile für Pfeifenorgeln. 
Zungenorgeln (Harmoniums), Klaviaturen (Tastaturen) und sonstige 
als solche erkennbare Teile für Jungenorgeln. 
Klaviere aller Art, auch als solche erkennbare Teile davon, mit Ausnahme 
der unter 940 genannten. 
Klaviermechaniken und Klaviaturen (Klavierklaviaturen), auch für 
automatische Klaviere (mit Ausnahme der Stiftwalzen für letztere 
der Nr. 943) und Klavierhämmer. 
Geigen, auch als solche erkennbare Teile davon. 
^ 0 Vollständige Tonwerkzeuge nach Kilogramm und Stück. 2 ) Bergt, auch II. Die Allgemeinen Aus- und 
Durchfuhrverbote. 
y ) 937. 
l ) 938. 
l ) 939. 
940.
	        
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