Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Einfuhr bis zum 30. ">uni d. ?>. (ausgenommen Sprit) den seitherigen Pertrags 
tarif. 
„An die vorstehend erwähnten Handelsverträge wird sich voraussichtlich eine 
Reihe weiterer Verträge jener Staaten unter sich oder mit fremden Ländern an. 
schließen, und wird Deutschland an etwaigen darin bedungenen Zollermäßigungen 
auf Grund des MeistbegünstigungorechteS Antheil haben. Dann werden wir in 
die Lage kommen, unseren Mandataren die Zolltarife der verschiedenen Länder nach 
dem.Stande der abgeschlossenen Handelsverträge zu unterbreiten. 
»Wir begrüßen die durch die Handelsverträge für eine lange Dauer von 
Jahren geschaffene Stabilität in unseren Handelsbeziehungen zu anderen Ländern, 
wenn auch die erzielten geringen Ermäßigungen der fremden Einfuhrzölle für die 
Erzeugnisse unserer Industrie nicht dazu angethan sind, unsere Ausfuhr an Be- 
deutung gewinnen zu lassen." 
Handelskammer zu Düsseldorf. 
„Von weittragender Bedeutung war der zur Jahreswende erfolgte Abschluß 
der Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz; 
derselbe bat zwar manche Erwartungen unerfüllt gelassen und in einzelnen Industrie 
zweigen gerechten Unwillen hervorgerufen, für eine weitere gedeihliche Entwickelung 
unseres Handels und unserer Industrie aber eine nicht zu unterschätzende Bedeutung 
insofern, als er unseren Handelsbeziehungen zu den Vcrtragsstaaten eine seit Jahren 
von uns in Denkschriften und Berichten erbetene Rübe und Stetigkeit auf eine 
geraume Zeit sichert und damit den gegenseitigen Güteraustausch wesentlich fördern 
wird. Seitens der Königlichen Staatsregierung erübrigt nur noch, auch mit den- 
jenigen Staaten Verträge abzuschließen, mit welchen wir bisher einen lebhaften 
Güteraustausch ohne Vertragsverhältniß unterhalten haben. Gegebenen Falls ist 
dabin zu strebe», daß nur seitens dieser Staaten das Recht der meistbegünstigten 
Nation eingeräumt werde. Ganz besonders ist eine solche Vereinbarung mit den 
Vereinigten Staaten von Nordamerika zu treffen, damit die Wiederaufnahme und 
Erhaltung unserer Handelsbeziehungen zu den mittel- und südamerikanischen 
Staaten uns wieder ermöglicht wird. Von welcher Bedeutung letztere für einzeln 
Zweige unserer Exportindustrie sind, haben die ausgebliebenen Ausfuhraufträge der 
beiden letzten Iabrc zur Genüge bewiesen." 
Handelskammer für den Stadtkreis Duisburg. 
„Ueber die Wirkungen der Handelsverträge läßt sich heute ein auf Erfahrungen 
begründetes Urtheil noch nicht abgeben. Von den uns zugegangenen Mittheilungen 
sei hier nur die Klage der Sodaindustrie erwähnt, daß in dem Handelsverträge 
mit Oesterreich-Ungarn die erhoffte Gleichstellung der beiderseitigen Zollsätze nicht 
erreicht worden sei. Einige Aeußerungen über die Handelsverträge finden sich 
noch im 2. Theile in den Berichten der einzelnen Firmen, auf die wir hiermit 
verweisen. Jedenfalls haben die Handelsverträge wenigstens auf eine längere Reibe 
von Jahren Ruhe und Stetigkeit in die Zollverhältnisse gebracht und diesen Um 
stand wissen Handel und Industrie wohl zu würdigen. Aus den auf die Mac 
Kinley-Bill folgenden Verhandlungen hat die Befreiung der Einfuhr des Zuckers 
von dem hoben Zolle der Bill große Befriedigung hervorgerufen. Die Aufhebung 
des Einfuhrverbotes von amerikanischem Schweinefleisch bat für den Industrie- 
bezirk mit seiner großen Arbeiterbevölkerung und den hoben Lebensmittelpreisen
	        
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