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Einfuhr bis zum 30. ">uni d. ?>. (ausgenommen Sprit) den seitherigen Pertrags
tarif.
„An die vorstehend erwähnten Handelsverträge wird sich voraussichtlich eine
Reihe weiterer Verträge jener Staaten unter sich oder mit fremden Ländern an.
schließen, und wird Deutschland an etwaigen darin bedungenen Zollermäßigungen
auf Grund des MeistbegünstigungorechteS Antheil haben. Dann werden wir in
die Lage kommen, unseren Mandataren die Zolltarife der verschiedenen Länder nach
dem.Stande der abgeschlossenen Handelsverträge zu unterbreiten.
»Wir begrüßen die durch die Handelsverträge für eine lange Dauer von
Jahren geschaffene Stabilität in unseren Handelsbeziehungen zu anderen Ländern,
wenn auch die erzielten geringen Ermäßigungen der fremden Einfuhrzölle für die
Erzeugnisse unserer Industrie nicht dazu angethan sind, unsere Ausfuhr an Be-
deutung gewinnen zu lassen."
Handelskammer zu Düsseldorf.
„Von weittragender Bedeutung war der zur Jahreswende erfolgte Abschluß
der Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz;
derselbe bat zwar manche Erwartungen unerfüllt gelassen und in einzelnen Industrie
zweigen gerechten Unwillen hervorgerufen, für eine weitere gedeihliche Entwickelung
unseres Handels und unserer Industrie aber eine nicht zu unterschätzende Bedeutung
insofern, als er unseren Handelsbeziehungen zu den Vcrtragsstaaten eine seit Jahren
von uns in Denkschriften und Berichten erbetene Rübe und Stetigkeit auf eine
geraume Zeit sichert und damit den gegenseitigen Güteraustausch wesentlich fördern
wird. Seitens der Königlichen Staatsregierung erübrigt nur noch, auch mit den-
jenigen Staaten Verträge abzuschließen, mit welchen wir bisher einen lebhaften
Güteraustausch ohne Vertragsverhältniß unterhalten haben. Gegebenen Falls ist
dabin zu strebe», daß nur seitens dieser Staaten das Recht der meistbegünstigten
Nation eingeräumt werde. Ganz besonders ist eine solche Vereinbarung mit den
Vereinigten Staaten von Nordamerika zu treffen, damit die Wiederaufnahme und
Erhaltung unserer Handelsbeziehungen zu den mittel- und südamerikanischen
Staaten uns wieder ermöglicht wird. Von welcher Bedeutung letztere für einzeln
Zweige unserer Exportindustrie sind, haben die ausgebliebenen Ausfuhraufträge der
beiden letzten Iabrc zur Genüge bewiesen."
Handelskammer für den Stadtkreis Duisburg.
„Ueber die Wirkungen der Handelsverträge läßt sich heute ein auf Erfahrungen
begründetes Urtheil noch nicht abgeben. Von den uns zugegangenen Mittheilungen
sei hier nur die Klage der Sodaindustrie erwähnt, daß in dem Handelsverträge
mit Oesterreich-Ungarn die erhoffte Gleichstellung der beiderseitigen Zollsätze nicht
erreicht worden sei. Einige Aeußerungen über die Handelsverträge finden sich
noch im 2. Theile in den Berichten der einzelnen Firmen, auf die wir hiermit
verweisen. Jedenfalls haben die Handelsverträge wenigstens auf eine längere Reibe
von Jahren Ruhe und Stetigkeit in die Zollverhältnisse gebracht und diesen Um
stand wissen Handel und Industrie wohl zu würdigen. Aus den auf die Mac
Kinley-Bill folgenden Verhandlungen hat die Befreiung der Einfuhr des Zuckers
von dem hoben Zolle der Bill große Befriedigung hervorgerufen. Die Aufhebung
des Einfuhrverbotes von amerikanischem Schweinefleisch bat für den Industrie-
bezirk mit seiner großen Arbeiterbevölkerung und den hoben Lebensmittelpreisen