Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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ger  Masse,  gebranntem  Magnesit
oder  ähnlichen  niineralischen  Stoffen, ­
  unglasiert  oder  glasiert  -  -
Glasharmonikas,  Glasklaviere  ■  •
—,  nur  als  Kinderspielzeug  verwendbar ­

Glasindustrie-Spezialmaschinen
Glasklaviere
—,  nur  als  Kinderspielzeug  verwendbar ­

Glasknöpfe,  auch  mit  Ösen:
bemalt,  vergoldet  oder  versilbert
andere,  auch  gefärbt
—,  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soiveit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Jsolationsknöpfe  aus  Glas  für
elektrotechnische  Erzeugnisse  der
Aolltarifnummer  912:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen:
nicht  als  Bestandteile  zerlegter ­
  elektrotechnischer  Vorrichtungen ­
  ein-  oder  ausgehend ­

als  Bestandteile  zerlegter  elektrotechnischer ­
  Vorrichtungen
der  Aolltarifnummer  912  wie
die  elektrotechnischen  Vorrichtungen. ­

in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  wie  die  betreffenden
elektrischen  Vorrichtungen.
Glaskopf,  roter  (Blutstein,  Roteisenstein) ­
  und  brauner  (Brauneisenstein), ­
  natürliche  Eisenoxyde,  auch
aufbereitet
Glaskorallen:
ohne  Fassung,  auch  lediglich  zuni
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung ­
  auf  Gespinstfaden  gereiht
auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder
Draht  genäht  oder  gereiht  und
9  Namentliche  Bezeichnung.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

725  a
944  |  944  c
946
\)  906  v
944  |  944  c
946
763  c  |  763
758

767  c

912  k  |  0912  e

237  e

760

ohne  weiteres  als  Schmuck  verwendbar,
  auch  in  gleicher  Weise
hergestellteBesatzartikel  ausGlaskorallen

Waren  aus  Glaskorallen,  vorstehend ­
  nicht  genannt,  auch  in  Verbindung ­
  niit  anderen  Stoffen,  sosie
  nicht  dadurch  unter  andere
Nummern  fallen
Glaskörner  (Glaskügelchen,  massive
Glastropfen)
Glasleinen
—,  mit  Papier  unterklebt  (Adamant-Schmirgeltuch)

—,  Waren  daraus
Glaslinsen:  zu  Laternenscheiben  .
für  optische  Zwecke:  ungefaßt,  auch
gefärbt
—:  gefaßt
für  photographische  Zwecke:  ungefaßt, ­
  auch  gefärbt
—:  gefaßt
Glasmacherpfeifen,  eiserne  .  .  .

Statistische  Nr.
Einfuhr  s  Ausfuhr

761

762  s  760
759
507
521  a
521  a
763  a  i  763
756  b  j  757  c
757  c
756  b  |  757  d
757  d
815  a

Glasmalereien:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  .
Glasmasse,  ungefärbt  oder  gefärbt
Glasmattiermaschinen
Glasmosaik:
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  es  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fällt  .  .  -

764

767  a
735
')  906  v

764

767  a

Glasmosaiksteine  (Würfel,  Stifte  u.
dergleichen):
ohne  Verbindung  mit  anderen
Stoffen:
nicht  gefärbt,  nicht  undurchsicht.
gefärbt  oder  undurchsichtig  .
9  Namentliche  Bezeichnung.

763  a  |  763
763  b  |  763

18*
            
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