Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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lackierten, polierten, bronzierten, 
vergoldeten, versilberten - • • 
Statistische Nr. 
Einfuhr Ausfuhr 
591 
in Verbindung mit Gespinsten od. 
Gespinstwaren oder mit anderen 
Stoffen, soweit sie nicht dadurch 
unter andere Nunmiern fallen 
592 
aus Sparterie, auch in Verbin 
dung mit anderen Stoffen, so 
weit sie nicht dadurch unter an 
dere Nummern fallen .... 
594 j 593 
Holzflöße wie Holz. 
Holzformen für Nachtlichte: 
roh 
628 a 
bearbeitet 
629 b ! 629 
Holzfurnierpapier, mit dünnen Blät 
tern aus hartem (Kiri-) Holze be 
klebtes Papier zur Herstellung von 
Kartonnagen . 
616 
Holzgarn (Holzgespinst): 
587 a | 587 
587 b | 587 
gefärbt, gebeizt oder gefirnißt . 
Holzgeflechte s. Holzbastgeflechte, 
Holzspangeflechte, Holzwollegefl. 
Holzgeflechtpapier, auf der Schau 
seite verschieden gefärbte und auf 
der Rückseite mit dünnem Papiere 
beklebte Geflechte, teils aus dün 
nen, mit Papier unterklebten 
Holzspnnstreifen, teils aus solchen 
Holzspanstreifen und Papier- 
streifen 
592 
Holzgeist (Methylalkohol, ein Er 
zeugnis aus Holzteer): 
roh 
349 a | 349 
gereinigt, auch nur teilweise ge- 
reinigt 
350 
Holzgummi, ein Abfallerzeugnis von 
der Celluloseherstellung .... 
384 e ! 384 b 
Holzhackmaschinen: 
zur Bearbeitung von Hölzern . 
904 b 
zum Zerkleinern von Brennholz 
\ 906 v 
für Holzstoff- und Papierfabriken 
906 k 
Holzkalk (holzessigsaurer Kalk) . . 
309 a j 309 
*) Namentliche Bezeichnung. 
Holzkohlen (Schwarz- u. Rotkohlen), 
auch gepulvert 
Holzkohlenbriketts 
Holzleisten: . . . 
Möbel-, Rahrnen-, Tapeten- und 
ähnliche Leisten: 
grobe, profilierte (gekehlte): 
ohne Verbindung mit anderen 
Stoffen oder nur in Verbin 
dung mit den bei anderen 
Holzwaren, groben, rohen, ge 
nannten Stoffen: 
roh 
bearbeitet 
in Verbindung mit anderen als 
den bei anderen Holzwaren, 
groben, rohen, genannten 
Stoffen, soweit sie nicht unter 
Nr. 634 oder unter andere 
Nummern fallen .... 
feine, auch in Verbindung mit 
anderen Stoffen, soweit sie 
nicht dadurch unter Nr. 634 
oder unter andere Nunmiern 
fallen, z. B. 
Goldleisten (ganz oder teilw. 
vergoldete, versilberte oder 
bronzierte Holzleisten) und 
andere Holzleisten, mit Bild 
hauer- oder Bildschnitzarbeit, 
mit feiner Schnitzarbeit, fein 
bemalt, mit eingelegter Ar 
beit, soweit sie nicht durch die 
eingelegten Stoffe unter an 
dere Nummern fallen . . 
in Verbindung mit Gespin 
sten od. Gespinstwaren ganz 
oder teilweise aus Seide, 
nnt Spitzen, Stickereien, Ge 
spinstwaren nnt aufgenähter 
Arbeit, Sammet od. Plüsch, 
sammet- oder plüschartigen 
Geweben, zugerichteten 
Schmuckfedern, Perücken 
macherarbeit, fein geform- 
StatistischeNr. 
Einfuhr ^ Ausfuhr 
88 
88 
628 c j 628 a 
629 b | 629 
630 b 
631c
	        
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