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lackierten, polierten, bronzierten,
vergoldeten, versilberten - • •
Statistische Nr.
Einfuhr Ausfuhr
591
in Verbindung mit Gespinsten od.
Gespinstwaren oder mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch
unter andere Nunmiern fallen
592
aus Sparterie, auch in Verbindung
mit anderen Stoffen, soweit
sie nicht dadurch unter andere
Nummern fallen ....
594 j 593
Holzflöße wie Holz.
Holzformen für Nachtlichte:
roh
628 a
bearbeitet
629 b ! 629
Holzfurnierpapier, mit dünnen Blättern
aus hartem (Kiri-) Holze beklebtes
Papier zur Herstellung von
Kartonnagen .
616
Holzgarn (Holzgespinst):
587 a | 587
587 b | 587
gefärbt, gebeizt oder gefirnißt .
Holzgeflechte s. Holzbastgeflechte,
Holzspangeflechte, Holzwollegefl.
Holzgeflechtpapier, auf der Schauseite
verschieden gefärbte und auf
der Rückseite mit dünnem Papiere
beklebte Geflechte, teils aus dünnen,
mit Papier unterklebten
Holzspnnstreifen, teils aus solchen
Holzspanstreifen und Papierstreifen
592
Holzgeist (Methylalkohol, ein Erzeugnis
aus Holzteer):
roh
349 a | 349
gereinigt, auch nur teilweise gereinigt
350
Holzgummi, ein Abfallerzeugnis von
der Celluloseherstellung ....
384 e ! 384 b
Holzhackmaschinen:
zur Bearbeitung von Hölzern .
904 b
zum Zerkleinern von Brennholz
\ 906 v
für Holzstoff- und Papierfabriken
906 k
Holzkalk (holzessigsaurer Kalk) . .
309 a j 309
*) Namentliche Bezeichnung.
Holzkohlen (Schwarz- u. Rotkohlen),
auch gepulvert
Holzkohlenbriketts
Holzleisten: . . .
Möbel-, Rahrnen-, Tapeten- und
ähnliche Leisten:
grobe, profilierte (gekehlte):
ohne Verbindung mit anderen
Stoffen oder nur in Verbindung
mit den bei anderen
Holzwaren, groben, rohen, genannten
Stoffen:
roh
bearbeitet
in Verbindung mit anderen als
den bei anderen Holzwaren,
groben, rohen, genannten
Stoffen, soweit sie nicht unter
Nr. 634 oder unter andere
Nummern fallen ....
feine, auch in Verbindung mit
anderen Stoffen, soweit sie
nicht dadurch unter Nr. 634
oder unter andere Nunmiern
fallen, z. B.
Goldleisten (ganz oder teilw.
vergoldete, versilberte oder
bronzierte Holzleisten) und
andere Holzleisten, mit Bildhauer-
oder Bildschnitzarbeit,
mit feiner Schnitzarbeit, fein
bemalt, mit eingelegter Arbeit,
soweit sie nicht durch die
eingelegten Stoffe unter andere
Nummern fallen . .
in Verbindung mit Gespinsten
od. Gespinstwaren ganz
oder teilweise aus Seide,
nnt Spitzen, Stickereien, Gespinstwaren
nnt aufgenähter
Arbeit, Sammet od. Plüsch,
sammet- oder plüschartigen
Geweben, zugerichteten
Schmuckfedern, Perückenmacherarbeit,
fein geform-StatistischeNr.
Einfuhr ^ Ausfuhr
88
88
628 c j 628 a
629 b | 629
630 b
631c