Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

335

oder  Stanzen  hergestellt
sind;  mit  eingelegter  Arbeil
soweit  sie  nicht  durch  die
eingelegten  Stoffe  unter
andere  Nummern  fallen;
alle  fein  bemalten,  vergoldeten, ­
  versilberten  unb
bronzierten  Rahmen  (mit
Ausnahme  der  Rahmen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

aus  Goldleisten)  ....

631c

aus  Goldleisten
—,  Rahmen  aller  Art  in  Verbindung ­
  mit  Gespinsten  od.  Gespinstwaren ­
  ganz  oder  teilweise
aus  Seide,  mit  Spitzen,  Stickereien, ­
  Gespinstwaren  mit  aufgenähter ­
  Arbeit,  Sammet  oder
Plüsch,  sammet-  oder  plüschartigen ­
  Geweben,  zugerichteten ­
  Schmuckfedern,  fein  geformten ­
  Wachswaren  od.  Halbedelsteinen, ­
  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen  unter  andere

631  c

Nummern  fallen
Bilderrahmen  aus  Pappe:  ohne
Verbindung  mit  and.  Stoffen  od.
nur  in  Verbindung  mit  Holz  oder

634

Eisen
in  Verbindung,  auch  ganz  oder
teilweise  überzogen,  mit  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren
aller  Art,  mit  sein  geformter
Wachsarbeit,  mit  Halbedelsteinen, ­
  Perlmutter,  Elfenbein,
Aellhorn  (Celluloid)  od.  ähnl.
Formerstoffen,  vergoldeten  od.

670  e

versilberten  unedlen  Metallen
in  Verbindg.  mit  anderen  als  d.
vorgenannten  Stoffen,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  andere

671

Nummern  fallen
Bilderrahmen  aus  Steinen  (mit
Ausnahme  der  Edelsteine,  der
Halbedelsteine  und  der  Lava),  I

672

auch  in  Verbindung  mit  and.
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  andere  Nr.  fallen:
aus  Glimmer
aus  Speckstein
aus  anderen  Steinen  •  ■
Rahmen  aus  Messingblech  für  Iigarrentaschen,
  Brieftaschen,  Geldtäschchen, ­
  Handtaschen,  Reisetaschen ­
  od.  ahnl.  Täschnerwaren:
lackiert  oder  poliert
—:  verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium ­
  überzogen  od.  vernickelt,
soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

693  a
692  b
692  c

878  b

879

Rasierapparate  (Sicherheitsrasierapparate), ­
  aus  einem  Gestelle  von
vernickeltem  Messing  mit  Holzgriff
u.  einem  Satz  eiserner  Rasiermesserklingen, ­
  in  einem  zur  Aufnahme ­
  der  einzelnen  Teile  besonders ­
  eingerichteten  Kasten  .  .
—,  andere,  nach  Beschaffenheit
des  Stoffes.
Rinden:
zum  Gewerbegebrauche:
als  Färbemittel  dienende,  auch
gesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt, ­
  gemahlen  od.  sonst  zerkleinert ­

Gerbrinden  (Lohrinden),  nicht
ausgelaugt,  auch  gemahlen
(Gerblohe):
Eichenrinden
Nadelholzrinden
andere,  z.  B.  Rinden  von  Akazien ­
  (Mimosarinden),  von  Birken, ­
  Buchen,  Erlen,  Eschen,
Mangrowen,  Pappeln,  Roß.
kastanienbaumen,  Ulmen,
Weiden,  sowie  Malettorinde
Gerbrinden,  ausgelaugt,  auch
geformt  (Lohkuchen)  ....
—:  Rinde  der  Korkeiche  (Kvrk-879



32

92  a
92  b.

92  c
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