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433.-439.
Nr.
Waren gattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
433.
Wirk-- (Trikot-) und Netzstoffe.
(434/5) Wirk- (Trikot-) und Netzivaren:
A,D
434 a.
Unterkleider: geschnitten.
A, D
434 b.
—: abgepaßt gearbeitet (regulär).
A, D
435 a.
Handschuhe.
A, D
435 b.
andere geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk- und
Netzwaren.
A, D
438.
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen,
A u. D ausgenom-
Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen,
men Spitzen aller
Art, einschließlich
der Einsatzspitzen,
Kanten und abge
paßten Waren aus
Spitzen.
auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand; Tüll.
i) 437.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und
dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder
Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen;
ferner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie hergestellte
Waren aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanzlichen
438 n.
Spinnstoffen gemischt; Chenille.
C. Baumwolle.
Baumwolle, bearbeitet.
A,v
Baumwolle, gebleicht, gefärbt, gekrempelt (gestrichen), gekämmt, auch
A, D
438 b.
gemahlen.
Abfälle von gebleichter oder gefärbter Baumwolle; vom Krempeln
A, D
oder Kämmen; von der Spinnerei, Weberei oder Wirkerei.
Gespinste aus Baumwolle, auch mit anderen pflanzlichen oder mit
tierischen Spinnstossen oder Gespinsten, ausschließlich Seide, gemischt.
439.
Vorgespinst (Dochtgarn, -wolle, Lunte), ungedreht oder gedreht, roh,
gebleicht, gefärbt, bedruckt; auch Dochte, nicht gewebt, nicht gefloch-
ten, nicht gewirkt?)
(440/3) Garn:
(440 a/k) eindrähtig, roh, auch zugerichtet (appretiert) und gedämpft:
A, D
Durchfuhrverbot.
eingezogen
und