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nach wie vor über die allen anderen Personen zustehende Brotmenge
hinaus einen Zuschuß von einem Pfund Brot wöchentlich und außer
dem ein halb Pfund für jede vierstündige Ueberschicht unter Tage.
Der Wegfall der für alle männlichen Personen über 14 Jahre
eingeführten Zusatzmarken wurde deshalb notwendig, weil die dem
Stadtkreis Hamm für die vorhergegangene Zeit des laufenden Wirt
schaftsjahres zustehende Brotmenge überschritten worden war. Es wird
gegenwärtig erwogen, ob es möglich sein wird, gegen Ende dieses
Monats diese außer Geltung gesetzten Zusatzmarken wieder für gültig
zu erklären.
V. s. d. st. G. K. D. Ch. d. St. Giffenig, Oberstleutnant.
Folgende Eingabe wegen Fehlen der Sicherheitsmänner
wurde gerichtet an den Herrn Königlichen Bergrevierbeamten
des Bcrgreviers Hanim in Hamm:
Bochum, den 10. Juni 1916.
Der Unterzeichnete erlaubt sich, gestützt auf einen entspre
chenden Auftrag der in unserem Verbände organisierten und auf
Schacht III der Zeche Werne in Rünthe beschäftigten Bergarbeiter
dem Herrn Bergrevierbeamten folgendes zu unterbreiten:
Der Schacht II der Zeche Werne ist seit dem 1. März 1916 in
Betrieb. Die Belegschaft ist schon über 1000 Mann stark und es
sind augenblicklich 8 Steigerreviere vorhanden. Es herrscht nun
unter den Belegschaftsmitgliedern Unzufriedenheit darüber, daß
gemäß 8 80 k des Allgemeinen Berggesetzes auf dieser Schacht
anlage bis jetzt keine Sicherheitsmänner vorhanden sind und auch
kein Arbciterausschuß besteht.
Des weiteren wird lebhaft Klage geführt über die überaus
hohen Strafen, die beim Fördern von unreinen Kohlen verhängt
werden. Die Kohlenflöze auf dieser Schachtanlage haben durch
weg flache Lagerung und sind zum Teil mit einen: und auch
zwei Bergmitteln versehen. Das Bergmittel läßt sich weder durch
Stützen abfangen, noch läßt es sich aus der Kohle heraus
schrämen. Bei der Kohlengewinnung läßt es sich dann nicht
verhindern, daß das Bergmittel stets mit durch die Kohlen fällt
und es schwer hält, reine Kohlen zu fördern. Kommt nun ein
unreiner Wagen Kohlen zu Tage, so werden ganz enorm hohe
Strafen verhängt. Zum Beweise dafür diene folgendes:
Im Revier 15, Steiger Sonst. 730 Meter Sohle im Flöz 10,
arbeitet eine Kameradschaft von 7 Mann. Diese Kameradschaft
wurde wegen Ladens eines einzigen Wagens unreiner Kohlen