Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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nach wie vor über die allen anderen Personen zustehende Brotmenge 
hinaus einen Zuschuß von einem Pfund Brot wöchentlich und außer 
dem ein halb Pfund für jede vierstündige Ueberschicht unter Tage. 
Der Wegfall der für alle männlichen Personen über 14 Jahre 
eingeführten Zusatzmarken wurde deshalb notwendig, weil die dem 
Stadtkreis Hamm für die vorhergegangene Zeit des laufenden Wirt 
schaftsjahres zustehende Brotmenge überschritten worden war. Es wird 
gegenwärtig erwogen, ob es möglich sein wird, gegen Ende dieses 
Monats diese außer Geltung gesetzten Zusatzmarken wieder für gültig 
zu erklären. 
V. s. d. st. G. K. D. Ch. d. St. Giffenig, Oberstleutnant. 
Folgende Eingabe wegen Fehlen der Sicherheitsmänner 
wurde gerichtet an den Herrn Königlichen Bergrevierbeamten 
des Bcrgreviers Hanim in Hamm: 
Bochum, den 10. Juni 1916. 
Der Unterzeichnete erlaubt sich, gestützt auf einen entspre 
chenden Auftrag der in unserem Verbände organisierten und auf 
Schacht III der Zeche Werne in Rünthe beschäftigten Bergarbeiter 
dem Herrn Bergrevierbeamten folgendes zu unterbreiten: 
Der Schacht II der Zeche Werne ist seit dem 1. März 1916 in 
Betrieb. Die Belegschaft ist schon über 1000 Mann stark und es 
sind augenblicklich 8 Steigerreviere vorhanden. Es herrscht nun 
unter den Belegschaftsmitgliedern Unzufriedenheit darüber, daß 
gemäß 8 80 k des Allgemeinen Berggesetzes auf dieser Schacht 
anlage bis jetzt keine Sicherheitsmänner vorhanden sind und auch 
kein Arbciterausschuß besteht. 
Des weiteren wird lebhaft Klage geführt über die überaus 
hohen Strafen, die beim Fördern von unreinen Kohlen verhängt 
werden. Die Kohlenflöze auf dieser Schachtanlage haben durch 
weg flache Lagerung und sind zum Teil mit einen: und auch 
zwei Bergmitteln versehen. Das Bergmittel läßt sich weder durch 
Stützen abfangen, noch läßt es sich aus der Kohle heraus 
schrämen. Bei der Kohlengewinnung läßt es sich dann nicht 
verhindern, daß das Bergmittel stets mit durch die Kohlen fällt 
und es schwer hält, reine Kohlen zu fördern. Kommt nun ein 
unreiner Wagen Kohlen zu Tage, so werden ganz enorm hohe 
Strafen verhängt. Zum Beweise dafür diene folgendes: 
Im Revier 15, Steiger Sonst. 730 Meter Sohle im Flöz 10, 
arbeitet eine Kameradschaft von 7 Mann. Diese Kameradschaft 
wurde wegen Ladens eines einzigen Wagens unreiner Kohlen
	        
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