Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Für ben Schleichhandel bestehen die angeführten Schwierig 
keiten anscheinend nicht. Wer Wucherpreise zahlen kann, braucht 
sich keine Beschränkungen aufzuerlegen. Leider wird dieses Ka 
pitel in vorstehendem Antwortschreiben nicht berührt. 
Betrifft Erhöhung der Krankengelder. 
Bochum, den 4. Januar 1918. 
An den hochwohllöblichen Vorstand der 
Knapfchafts-Krankenkasfe Ems, Ems. 
Beauftragt von den im Verbände der Bergarbeiter Deursch- 
lands organisierten Mitgliedern der Knappschafts-Krankenkasse 
Ems erlauben wir uns, dem hochwohllöblichen Vorstand dieser 
Knappschafts-Krankenkasse'folgendes Gesuch zu unterbreiten: 
Der Vorstand der Knappschafts-Krankenkasse Ems möge da 
hin drängen, doch die Krankengelder, die in dieser Kasse gezahlt 
werden, eine Erhöhung erfahren. Laut Verordnung des Bundes 
rats vom 22. November 1917 ist eine Erhöhung der Grundlöhne 
bis auf 8 bzw. 10 Mark möglich, und hat der Bundesrat diese 
Verordnung nur herausgegeben, Werl auch an dieser hohen Stelle 
die Ueberzeugung Platz gegriffen hat, daß die bisher von den 
Krankenkassen gezahlten Krankengelder nicht mehr ausreichen, 
dem Kranken das Durchkommen zu gewähren. Da in der 
Knappschafts-Krankenkasse Ems der Grundlohn erst auf 4 Mark 
steht und die Hälfte desselben als Krankengeld gezahlt wird, so 
bitten wir im Aufträge der bei uns organisierten Mitglieder 
dieser Kasse, die Grundlöhne entsprechend der Verordnung des 
Bundesrates zu erhöhen, auf daß damit auch eine Erhöhung der 
Krankenunterstützung eintritt. 
In der Hoffnung, daß dieses Gesuch von Erfolg begleitet 
ist, wofür wir im Namen der bei uns organisierten Kranken- 
kassenmitalieder den besten Dank ausfprechen, zeichnet 
mit hochachtungsvolleni Glückauf! 
(Unterschrift.) 
Ans dieses Gesuch ging unter dem 14. Januar 1918 folgende 
Antwort ein: 
„Auf das gefl. Schreiben teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß wir 
bereits unsere Klasseneinteilung um 8 weitere Klassen ergänzt und 
diese Ergänzung unter dem 4. Januar d. Js. dem Königlichen Ober 
bergamt in Bonn zur Genehmigung vorgelegt haben. 
In den neugebildeten Klassen ist der Grundlohn auf 6 Mark, 8 
Mark und 10 Mark festgesetzt worden."
	        
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