Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Für  ben  Schleichhandel  bestehen  die  angeführten  Schwierigkeiten ­
  anscheinend  nicht.  Wer  Wucherpreise  zahlen  kann,  braucht
sich  keine  Beschränkungen  aufzuerlegen.  Leider  wird  dieses  Kapitel ­
  in  vorstehendem  Antwortschreiben  nicht  berührt.

Betrifft  Erhöhung  der  Krankengelder.
Bochum,  den  4.  Januar  1918.
An  den  hochwohllöblichen  Vorstand  der
Knapfchafts-Krankenkasfe  Ems,  Ems.
Beauftragt  von  den  im  Verbände  der  Bergarbeiter  Deurschlands
  organisierten  Mitgliedern  der  Knappschafts-Krankenkasse
Ems  erlauben  wir  uns,  dem  hochwohllöblichen  Vorstand  dieser
Knappschafts-Krankenkasse'folgendes  Gesuch  zu  unterbreiten:
Der  Vorstand  der  Knappschafts-Krankenkasse  Ems  möge  dahin ­
  drängen,  doch  die  Krankengelder,  die  in  dieser  Kasse  gezahlt
werden,  eine  Erhöhung  erfahren.  Laut  Verordnung  des  Bundesrats ­
  vom  22.  November  1917  ist  eine  Erhöhung  der  Grundlöhne
bis  auf  8  bzw.  10  Mark  möglich,  und  hat  der  Bundesrat  diese
Verordnung  nur  herausgegeben,  Werl  auch  an  dieser  hohen  Stelle
die  Ueberzeugung  Platz  gegriffen  hat,  daß  die  bisher  von  den
Krankenkassen  gezahlten  Krankengelder  nicht  mehr  ausreichen,
dem  Kranken  das  Durchkommen  zu  gewähren.  Da  in  der
Knappschafts-Krankenkasse  Ems  der  Grundlohn  erst  auf  4  Mark
steht  und  die  Hälfte  desselben  als  Krankengeld  gezahlt  wird,  so
bitten  wir  im  Aufträge  der  bei  uns  organisierten  Mitglieder
dieser  Kasse,  die  Grundlöhne  entsprechend  der  Verordnung  des
Bundesrates  zu  erhöhen,  auf  daß  damit  auch  eine  Erhöhung  der
Krankenunterstützung  eintritt.
In  der  Hoffnung,  daß  dieses  Gesuch  von  Erfolg  begleitet
ist,  wofür  wir  im  Namen  der  bei  uns  organisierten  Krankenkassenmitalieder
  den  besten  Dank  ausfprechen,  zeichnet
mit  hochachtungsvolleni  Glückauf!
(Unterschrift.)
Ans  dieses  Gesuch  ging  unter  dem  14.  Januar  1918  folgende
Antwort  ein:
„Auf  das  gefl.  Schreiben  teilen  wir  Ihnen  ergebenst  mit,  daß  wir
bereits  unsere  Klasseneinteilung  um  8  weitere  Klassen  ergänzt  und
diese  Ergänzung  unter  dem  4.  Januar  d.  Js.  dem  Königlichen  Oberbergamt ­
  in  Bonn  zur  Genehmigung  vorgelegt  haben.
In  den  neugebildeten  Klassen  ist  der  Grundlohn  auf  6  Mark,  8
Mark  und  10  Mark  festgesetzt  worden."
            
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